KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine neue Klage gegen den Euro-Rettungsschirm wird voraussichtlich zu keiner Verzögerung der für den 12. September angesetzten Euro-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führen. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit. Eine Gruppe von Klägern, die unter dem Namen 'Europolis' auftritt, hatte am Montag eine neue Beschwerde eingereicht. Sie fordern, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten. Nach Auffassung der Kläger verstößt der permanente Rettungsschirm ESM auch gegen europäisches Recht.
Auf die derzeit anhängigen Verfahren habe der neue Antrag jedoch aller Voraussicht nach keine Auswirkungen, so die Gerichtssprecherin. Der Zweite Senat hatte am 10. Juli über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verhandelt. Das Gericht will die Entscheidung am 12. September verkünden./jon/DP/hbr
Auf die derzeit anhängigen Verfahren habe der neue Antrag jedoch aller Voraussicht nach keine Auswirkungen, so die Gerichtssprecherin. Der Zweite Senat hatte am 10. Juli über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verhandelt. Das Gericht will die Entscheidung am 12. September verkünden./jon/DP/hbr