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Karlsruhe verhandelt am 20. Mai über Luftverkehrsteuer

Veröffentlicht am 02.05.2014, 10:35
Aktualisiert 02.05.2014, 10:36

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die umstrittene Luftverkehrsteuer steht am 20. Mai auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Wie das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, wird über einen Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhandelt, das die Verfassungsmäßigkeit der Steuer über einen abstrakte Normenkontrolle prüfen lässt (1 BvF 3/11). Aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz schadet die Steuer dem Standort.

Der Luftverkehr in Deutschland wächst nicht mehr so schnell wie gewohnt. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) führt die schwache Entwicklung unter anderem auf die seit 2011 erhobene deutsche Luftverkehrssteuer zurück, die Flüge aus Deutschland unnötig verteuere. In der Folge sei der deutsche Luftverkehr unterdurchschnittlich gewachsen und grenznahe Flughäfen hätten Kunden an Nachbarländer verloren.b

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