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Kartellamt: Aldi und Schwarz-Gruppe dürfen Lieferanten übernehmen

Veröffentlicht am 01.12.2022, 11:14
Aktualisiert 01.12.2022, 11:15
© Reuters.

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat dem Discounter Aldi und der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) grünes Licht für die Übernahme wichtiger deutscher Handelsmarkenhersteller gegeben. Aldi Nord darf damit unter anderem die Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH und die Vitaqua GmbH erwerben, die Schwarz-Gruppe den Nudelhersteller Erfurter Teigwaren GmbH kaufen, wie die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag mitteilte. Die Firmen sind in ihren Bereichen für den deutschen Markt bedeutende Hersteller von Handelsmarken.

"Wenn große Einzelhandelsketten Hersteller von Lebensmitteln übernehmen, stellt sich aus wettbewerblicher Sicht stets die Frage, ob eine Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder anderer Händler droht", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Doch hätten die Prüfungen der Wettbewerbsbehörde ergeben, dass es auch nach den Übernahmen sowohl für Händler, als auch für Hersteller ausreichende Alternativen im Markt geben werde.

Altmühltaler und Vitaqua produzieren und vertreiben Mineralwasser und alkoholfreie Getränke sowie Verpackungsmaterial an den Standorten Treuchtlingen und Breuna. Sie gehören in Deutschland zu den größten Herstellern von Handelsmarken im Bereich Mineralwassergetränke. Aldi ist jedoch bislang nicht in der Produktion von Mineralwassergetränken tätig, so dass es durch die Übernahme auf diesem Markt zu keiner Addition von Marktanteilen kommt.

Die Erfurter Teigwaren GmbH ist mit einem Umsatz von rund 70 Millionen Euro der größte Hersteller von Handelsmarken für Nudeln in Deutschland. Für die Schwarz-Gruppe ist die Nudelproduktion jedoch ebenfalls bislang Neuland. Der zur Schwarz-Gruppe gehörende Discounter Lidl produziert für seine Eigenmarken nach Angaben des Branchenfachblatts "Lebensmittel Zeitung" bereits Schokolade, Backwaren, Getränke, Eis, Nudeln und Kaffee. Aldi betreibt bereits Kaffeeröstereien.

Das Bundeskartellamt kündigte an, es werde die wettbewerblichen Auswirkungen der sogenannten vertikalen Integration von Herstellern im Lebensmitteleinzelhandel weiter im Blick behalten.

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