BONN (dpa-AFX) - Im Streit um eine mögliche marktbeherrschende Stellung bei Fernsehzeitschriften gibt das Bundeskartellamt den Medienhäusern Springer und Funke Zeit bis zum 22. April. Dann werde über den geplanten Verkauf von Springer-Titeln an Funke entschieden, teilte das Kartellamt am Dienstag mit. Der Konzern Axel Springer (ETR:SPR) und die Essener Funke Mediengruppe hatten am Montagabend berichtet, dass die Behörde weiterhin Bedenken wegen des Deals habe. Nun soll es weitere Anhörungen geben.
Der Axel-Springer-Konzern hatte im Juli 2013 für 920 Millionen Euro Tageszeitungen ('Berliner Morgenpost', 'Hamburger Abendblatt'), Frauenzeitschriften ('Bild der Frau') und TV-Zeitschriften ('Hörzu', 'TV Digital') an die Funke Mediengruppe verkauft. Der Deal sollte im Januar vollzogen sein. Dem Verkauf der Zeitungen und Frauentitel hat das Kartellamt zugestimmt, bei den TV-Titeln reichen ihm die angebotenen Auflagen von Funke aber noch nicht aus.tb