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Kartellamt untersagt Outlet-Betreiber Vertragsklausel

Veröffentlicht am 03.03.2015, 14:59
Aktualisiert 03.03.2015, 15:03
© Reuters.  Kartellamt untersagt Outlet-Betreiber Vertragsklausel

BONN/WERTHEIM (dpa-AFX) - Der Betreiber des Schnäppchenparadieses "Wertheim Village" darf seinen Mietern nicht verbieten, im Umkreis von mehr als 50 Kilometer weitere Geschäfte zu eröffnen. Das hat das Bundeskartellamt am Dienstag entschieden. Demnach hatte die Value Retail Frankonia GmbH in den meisten ihrer Verträge mit 100 ansässigen Markenartikel-Herstellern in Wertheim diesen untersagt, weitere Läden in einem anderen Outlet-Center oder eigene Outlet-Geschäfte zu betreiben - insofern sie dies im Umkreis von in der Regel 150 Kilometern um Wertheim tun.

"Radiusklauseln in diesem Ausmaß beschränken nicht nur den Wettbewerb zwischen den bestehenden Factory Outlet Centern. Sie stellen insbesondere für Unternehmen, die mit einem neuen Factory Outlet Center in den Markt eintreten wollen, eine wesentliche Behinderung dar", sagte der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt, in Bonn. Der Betreiber darf allerdings den Markenartikel-Herstellern untersagen, innerhalb von fünf Jahren im Umkreis bis 50 Kilometer einen Shop zu eröffnen. Das Wertheimer Outlet-Center liegt im Grenzgebiet zwischen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen und wird von Kunden aus allen drei Ländern genutzt.

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