BONN (dpa-AFX) - Der Chemikalienhändler Brenntag darf sein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Konkurrenten CG Chemikalien GmbH & Co. Holding KG nicht mehr fortführen. Beiden Unternehmen sei die Fortführung der CVH Chemie-Vertrieb GmbH & Co. KG, untersagt, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Die Behörde begründete dies damit, dass alle Unternehmen im Handel mit Chemikalien tätig und auch in denselben Regionen aktiv seien. Gemeinsam hielten sie dort einen Marktanteil von bis zu 70 Prozent.
Die Entscheidung wird rechtskräftig wenn die Unternehmen innerhalb eines Monats keine Beschwerde einreichen. Bei Brenntag war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Das Kartellamt hatte eine Überprüfung des Gemeinschaftsunternehmens CVH 2008 eingeleitet, nachdem im Rahmen eines Kartell-Bußgeldverfahrens gegen zwölf Chemikalien-Handelsunternehmen weitreichende Verflechtungen untereinander bekannt geworden waren. Beteiligt an dem damaligen Kartell waren unter anderem Brenntag, CG und CVH. Dieses Verfahren ist den Angaben zufolge mittlerweile mit Bußgeldern abgeschlossen./mne/stb/zb
Die Entscheidung wird rechtskräftig wenn die Unternehmen innerhalb eines Monats keine Beschwerde einreichen. Bei Brenntag war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Das Kartellamt hatte eine Überprüfung des Gemeinschaftsunternehmens CVH 2008 eingeleitet, nachdem im Rahmen eines Kartell-Bußgeldverfahrens gegen zwölf Chemikalien-Handelsunternehmen weitreichende Verflechtungen untereinander bekannt geworden waren. Beteiligt an dem damaligen Kartell waren unter anderem Brenntag, CG und CVH. Dieses Verfahren ist den Angaben zufolge mittlerweile mit Bußgeldern abgeschlossen./mne/stb/zb