BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat verbotene Marktabsprachen bei Herstellern von Brückendehnfugen aufgedeckt. "Die zwei einzigen Hersteller auf dem Markt für mehrprofilige Brückendehnfugen haben über Jahre hinweg ein Quotenkartell gebildet", berichtete der Präsident des Bundeskartellamtes am Donnerstag. Sie hätten den Markt unter sich aufgeteilt und zudem eine einheitliche Formel zur Preiskalkulation vereinbart. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen die beiden Unternehmen, die Maurer SE, München, und die Mageba GmbH, Göttingen, Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 7,3 Millionen Euro.
Brückendehnfugen dienen dazu, Längenänderungen von Brücken wegen Temperaturschwankungen auszugleichen, indem sie sich auseinanderziehen und zusammenschieben. Die Absprachen umfassten laut Bundeskartellamt sowohl Aufträge für Brückenneubauten als auch für Sanierungen. Das Kartell habe bis auf wenige Ausnahmen das gesamte bundesweite Marktvolumen für die Lieferung mehrprofiliger Übergangskonstruktionen abgedeckt und von 2001 bis 2019 bestanden.
Bei dem Bußgeld berücksichtigte das Kartellamt, dass die Unternehmen bei der Aufklärung der Absprachen umfassend kooperierten und die Verfahren wegen der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen wurden. Die Bußgeldbescheide sind damit rechtskräftig.
Gegen die Verantwortlichen der Unternehmen führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach Angaben des Bundeskartellamtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verbotener Absprachen bei Projektausschreibungen. Das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatten im Januar 2019 nach Hinweisen Unternehmen und Privatwohnungen durchsucht./rea/DP/eas