BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsministerium überprüft derzeit turnusgemäß die Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge. 'Für die breite Masse ändert sich gar nichts', erläuterte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. Wer jährlich mehr 69.600 Euro verdiene, müsse aber mit steigenden Sozialbeiträgen rechnen.
Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen würden jedes Jahr im Herbst entsprechend der Lohnentwicklung vom Vorjahr neu bestimmt, fügte der Sprecher hinzu. 'Die Festlegung der Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen Jahr für Jahr auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen. Die Regierung hat hier keinen Entscheidungsspielraum.'
'Bild' und 'Süddeutsche Zeitung' hatten unter Berufung auf einen entsprechenden Entwurf gemeldet, insbesondere für Gutverdiener werde die Abgabenlast deutlich steigen. Für sie werde die von der Bundesregierung geplante Senkung der Rentenbeiträge keine Entlastung bringen.
Laut 'Bild'-Zeitung könnte sich für Bezieher höherer Einkommen der jährliche Krankenkassen-Beitrag um bis zu 110 Euro erhöhen. Der Renten-Beitrag stiege im Westen um bis zu 235,20 Euro und im Osten um bis zu 117,60 Euro. Die Arbeitslosenversicherung schlage zusätzlich mit bis zu 36 Euro im Westen und bis zu 18 Euro im Osten zu Buche.
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung werden im Oktober vom Kabinett beraten und beschlossen. Maßgeblich für die Werte 2013 sei die vom Statistischen Bundesamt registrierte Veränderung der Lohndaten von 2010 zu 2011, so der Ministeriumssprecher. 'Würden die Grenzen nicht mit den Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben. Spitzenverdiener würden 'nach oben aus der Sozialversicherung herauswachsen' - die Lasten blieben bei unteren Einkommensgruppen hängen.'
Die 'SZ' hat den Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner nachrechnen lassen: 'Weil die höheren Beitragsbemessungsgrenzen die Rentensenkung auffressen, ergibt sich für einen westdeutschen Single mit einem Einkommen von 5800 Euro brutto ein Nachteil von 5,61 Euro im Monat.' Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, habe beim selben Verdienst sogar ein monatliches Minus von 7,99 Euro zu verbuchen. Für ostdeutsche Singles mit einem Einkommen von mehr als 4.900 Euro monatlich ergäben sich dagegen keine Einbußen. Nach Hechtners Berechnungen glichen sich bei ihnen die Effekte der Beitragssenkung und die höhere Bemessungsgrundlage aus./rh/DP/jha
Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen würden jedes Jahr im Herbst entsprechend der Lohnentwicklung vom Vorjahr neu bestimmt, fügte der Sprecher hinzu. 'Die Festlegung der Werte und das Verordnungsverfahren erfolgen Jahr für Jahr auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen. Die Regierung hat hier keinen Entscheidungsspielraum.'
'Bild' und 'Süddeutsche Zeitung' hatten unter Berufung auf einen entsprechenden Entwurf gemeldet, insbesondere für Gutverdiener werde die Abgabenlast deutlich steigen. Für sie werde die von der Bundesregierung geplante Senkung der Rentenbeiträge keine Entlastung bringen.
Laut 'Bild'-Zeitung könnte sich für Bezieher höherer Einkommen der jährliche Krankenkassen-Beitrag um bis zu 110 Euro erhöhen. Der Renten-Beitrag stiege im Westen um bis zu 235,20 Euro und im Osten um bis zu 117,60 Euro. Die Arbeitslosenversicherung schlage zusätzlich mit bis zu 36 Euro im Westen und bis zu 18 Euro im Osten zu Buche.
Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung werden im Oktober vom Kabinett beraten und beschlossen. Maßgeblich für die Werte 2013 sei die vom Statistischen Bundesamt registrierte Veränderung der Lohndaten von 2010 zu 2011, so der Ministeriumssprecher. 'Würden die Grenzen nicht mit den Einkommen wachsen, würden Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen verschoben. Spitzenverdiener würden 'nach oben aus der Sozialversicherung herauswachsen' - die Lasten blieben bei unteren Einkommensgruppen hängen.'
Die 'SZ' hat den Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner nachrechnen lassen: 'Weil die höheren Beitragsbemessungsgrenzen die Rentensenkung auffressen, ergibt sich für einen westdeutschen Single mit einem Einkommen von 5800 Euro brutto ein Nachteil von 5,61 Euro im Monat.' Wer verheiratet ist und zwei Kinder hat, habe beim selben Verdienst sogar ein monatliches Minus von 7,99 Euro zu verbuchen. Für ostdeutsche Singles mit einem Einkommen von mehr als 4.900 Euro monatlich ergäben sich dagegen keine Einbußen. Nach Hechtners Berechnungen glichen sich bei ihnen die Effekte der Beitragssenkung und die höhere Bemessungsgrundlage aus./rh/DP/jha