BERLIN (dpa-AFX) - Eigentlich hatten sich die Bundestagsabgeordneten auf eine Pause nach all dem Ringen um die Rettung des Euro gefreut. Doch wenn sie nach den Abstimmungen über den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt am Freitagabend ihren Urlaub an diesem Samstag einläuten, können sie ihr Mobiltelefon nicht abschalten. Denn eben wegen der Finanzkrise von Griechenland bis Spanien gilt es als wahrscheinlich, dass sie zu einer oder sogar mehreren Sondersitzungen nach Berlin zurückkommen müssen.
Am Freitag stand noch kein Termin fest. Berichte, der Bundestag werde schon am 6. Juli außerplanmäßig einberufen, wurden zunächst nicht bestätigt. Um über die Anträge Spaniens und Zyperns auf Milliardenhilfen der Europartner zu beschließen, müssten die Abgeordneten aber womöglich sogar zweimal kommen. Beklagen mag sich so richtig keiner. Denn schließlich haben sie selbst über das Parlamentsbeteiligungsgesetz ihre Mitbestimmungsrechte gestärkt.
Alle Sondersitzungen zusammengezählt - auch jene in einer regulären Sitzungswoche wie die jüngste am 27. Februar dieses Jahres zur Griechenlandhilfe - gab es seit 1949 laut Bundestags- Datenhandbuch 53 solcher Treffen. Kritisiert werden oft die Kosten für den Steuerzahler, die entstehen, wenn die Parlamentarier ihren Urlaub abbrechen und zurückfliegen müssen. Der Bundestag macht zur Höhe auf Anfrage aber keine Angaben. Mitte der 1990er Jahre war einmal von damals durchschnittlichen Kosten von 200 000 Mark (rund 100 000 Euro) die Rede.
Die erste Sondersitzung des Bundestags war übrigens am 6. Juni 1950. Die SPD forderte damals die Abberufung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) - erfolglos./du/DP/zb
Am Freitag stand noch kein Termin fest. Berichte, der Bundestag werde schon am 6. Juli außerplanmäßig einberufen, wurden zunächst nicht bestätigt. Um über die Anträge Spaniens und Zyperns auf Milliardenhilfen der Europartner zu beschließen, müssten die Abgeordneten aber womöglich sogar zweimal kommen. Beklagen mag sich so richtig keiner. Denn schließlich haben sie selbst über das Parlamentsbeteiligungsgesetz ihre Mitbestimmungsrechte gestärkt.
Alle Sondersitzungen zusammengezählt - auch jene in einer regulären Sitzungswoche wie die jüngste am 27. Februar dieses Jahres zur Griechenlandhilfe - gab es seit 1949 laut Bundestags- Datenhandbuch 53 solcher Treffen. Kritisiert werden oft die Kosten für den Steuerzahler, die entstehen, wenn die Parlamentarier ihren Urlaub abbrechen und zurückfliegen müssen. Der Bundestag macht zur Höhe auf Anfrage aber keine Angaben. Mitte der 1990er Jahre war einmal von damals durchschnittlichen Kosten von 200 000 Mark (rund 100 000 Euro) die Rede.
Die erste Sondersitzung des Bundestags war übrigens am 6. Juni 1950. Die SPD forderte damals die Abberufung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) - erfolglos./du/DP/zb