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Klagen gegen dritte Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen

Veröffentlicht am 04.03.2015, 16:42
Aktualisiert 04.03.2015, 17:48
© Reuters.  Klagen gegen dritte Startbahn am Münchner Flughafen abgewiesen

MÜNCHEN/LEIPZIG (dpa-AFX) - Im juristischen Kampf gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen sind mehrere Gemeinden endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies ihre Klagen gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Stadt und Landkreis Freising sowie vier Gemeinden wollten erreichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 19. Februar 2014 höchstrichterlich überprüft wird. Die Startbahngegner zeigten sich enttäuscht, Staatsregierung und Flughafengesellschaft begrüßten die Entscheidung.

Der VGH hatte vor einem Jahr grünes Licht für den Bau der Piste gegeben und keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen reichten die Kläger Beschwerden ein, die jetzt abgewiesen wurden. Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht über Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und zahlreicher privater Kläger. Ohnedies liegt das Projekt auf Eis, da sich die Stadt München als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid zum Bau der Startbahn gebunden fühlt.

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