BERLIN (dpa-AFX) - Vermögende Aktionäre und Ex-Manager haben es künftig schwerer, nach einem Umzug ins Ausland den aus Firmenbeteiligungen stammenden Milliardenbesitz am deutschen Fiskus vorbei zu ordnen. Eine entsprechende Gesetzesänderung billigte am Mittwoch nach Teilnehmerangaben der Finanzausschuss des Bundestages. Sie ist Teil eines Steuergesetzes zum EU-Beitritt Kroatiens und anderen Steuern. Es geht um Konstrukte im Zusammenhang mit Firmenbeteiligungen und Umstrukturierungen für Erben. Hintergrund sind prominente Fälle, in denen der Fiskus nach Verlagerung des Hauptwohnsitzes ins Ausland sein Besteuerungsrecht nur gestundet hat. Mit der beschlossenen Regelung sollen hohe Steuerausfälle für den Staat vermieden werden.sl