BERLIN (dpa-AFX) - Zeitungsverleger sollen für die Mehrkosten durch den Mindestlohn mit Rabatten bei den Sozialbeiträgen für Minijobber entlastet werden. Wie am Dienstag aus Koalitionskreisen zu erfahren war, will die schwarz-rote Bundesregierung die pauschalen Sozialabgaben für Minijobs in Privathaushalten für fünf Jahre auch für geringfügig beschäftigte Zeitungszusteller gelten lassen.
Statt des gewerblichen Arbeitgeber-Beitrags zur Krankenversicherung von 13 Prozent sollen es dann nur fünf Prozent sein. Bei der Rentenversicherung fällt der Prozentsatz von 15 auf ebenfalls fünf Prozent. Die Regelung soll ab 2015 gelten.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erläuterte den Regierungsfraktionen von Union und SPD die Pläne, wie es hieß. Die müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Unbestätigten Angaben zufolge hatte Nahles am Montag mit der Verlegerseite über Möglichkeiten zur Entlastung gesprochen.
Mit dieser Regelung für Verleger vermeidet Nahles zwar eine Branchenausnahme, kommt aber den Verlegern an anderer Stelle entgegen. Die Sozialministerin wollte beim flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde grundsätzlich keine Ausnahmen zulassen. Sie stand aber unter Druck durch die Koalitionsfraktionen, weil diese sicherstellen wollen, dass Zeitungen auch auf dem Land noch beim Abonnenten ankommen.
Der Mindestlohn soll - mit einer Übergangsphase von zwei Jahren für bestimmte Branchen - grundsätzlich ab 2015 gelten. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren sowie Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Für Praktika bis zu einer sechswöchigen Dauer sowie für Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums oder einer Berufsausbildung soll der Mindestlohn ebenfalls nicht gelten. Besonders die CSU bestand auf weiteren Ausnahmen, etwa für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.
Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer sprach mit Blick auf das Angebot der Koalition von einem Unding. "Dieser Kuhhandel müsste sofort wieder vom Tisch, denn sonst würden auch andere Branchen mit vielen Minijobs wie zum Beispiel die Gastronomie eine solche Sonderregelung verlangen." Am Ende würden die Minijobs noch attraktiver als vorher. Die Zeche müssten die Sozialversicherungen zahlen, denen Beitragseinnahmen entgehen.kr