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KORREKTUR: Bundestag beschließt Kinder-Sofortzuschlag und Einmalzahlung

Veröffentlicht am 12.05.2022, 18:58
Aktualisiert 12.05.2022, 19:00
© Reuters.

(In der Überschrift muss es Bundestag heißen. Im 3. Absatz wurde im 1. Satz korrigiert: 200 statt 100 Euro. Der 2. Satz des 3. Absatzes wurde ausgetauscht.)

BERLIN (dpa-AFX) - Ärmere Haushalte erhalten ab Juli finanzielle Entlastung. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelfraktionen den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene.

Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.

Für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beschlossen. Außerdem sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden. Das Geld ist unter anderem als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen gedacht.

Den Sofortzuschlag hatten die Parteien der Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag als Übergangsregelung vereinbart, bis die geplante sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt ist, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführen soll.

Zugleich ebnete die Koalition zudem den Weg für den von Bund und Ländern im Grundsatz beschlossenen Wechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II oder XII. Dies bringt höhere Leistungen mit sich und ermöglicht mehr Unterstützung in den Jobcentern.

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