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KORREKTUR: DGB will Ausnahmen bei Rente mit 63 gerichtlich kippen

Veröffentlicht am 20.02.2015, 17:11
KORREKTUR: DGB will Ausnahmen bei Rente mit 63 gerichtlich kippen

(In der Überschrift muss es richtig heißen: Rente mit 63)

BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. "Wir wollen eine schnelle Klärung durch das Verfassungsgericht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Der DGB wolle mit Musterklägern zunächst vor Sozialgerichte ziehen. Die Deutsche Rentenversicherung und die Gewerkschaften hätten abgemacht, mit dem DGB in ausreichender Zahl Musterstreitverfahren zu vereinbaren, zitiert das Magazin aus einem offiziellen Protokoll. Auch die Rentenversicherung hatte laut dem Bereich mehr Rechtssicherheit erbeten. Die Kritik entzündet sich an der Berechnung der 45 Beitragsjahre, die für die abschlagsfreie Rente mit 63 erforderlich sind. So werden Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges hierbei zwar grundsätzlich mitgezählt - das gilt aber nicht, wenn sie in den letzten zwei Jahren des Berufslebens liegen. Eine Ausnahme davon besteht wiederum nur, wenn ein Beschäftigter unverschuldet arbeitslos wird, etwa im Falle einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Allerdings sind die Bedingungen sehr eng gefasst. "Der DGB hat große Zweifel, dass die Ausnahmen verfassungsgemäß sind", sagte Buntenbach.

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