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Kreise: Kabinett beschließt vorrangige Haftung von Banken-Eigentümern

Veröffentlicht am 09.07.2014, 11:14
Aktualisiert 09.07.2014, 11:15
Kreise: Kabinett beschließt vorrangige Haftung von Banken-Eigentümern

BERLIN (dpa-AFX) - Eigentümer und Geldgeber deutscher Banken sollen schon vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts als erste zur Kasse gebeten werden. Sie können bei einer Schieflage nicht mehr vor allem auf Geld der Steuerzahler bauen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen ein Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken. Danach soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Januar 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben. Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin bis Ende 2015 verlängert werden.br

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