BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesländer können künftig Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohngebieten von weit über einem Kilometer festlegen. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuchs. Im Mai noch hatten gerade die SPD-regierten Länder scharfe Kritik geäußert, laut Juristen kann damit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgehebelt werden, wonach der Windkraft "substanzieller Raum" eingeräumt werden muss. Aus Gründen der Koalitionsräson gab es nun aber eine Zustimmung zu der von Sachsen und Bayern geforderten Änderung.
Den Abstand dürfen die Länder selbst festlegen. Bayern schwebt das Zehnfache der Windradhöhe vor, das kann bis zu zwei Kilometer bedeuten. Mehrere Länder wollen die bis Ende 2015 befristete Option nicht nutzen.en