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Lissabon: Kürzung von Beamtengehältern verfassungswidrig

Veröffentlicht am 06.07.2012, 14:14
Aktualisiert 06.07.2012, 14:16
LISSABON (dpa-AFX) - Im Euro-Problemland Portugal hat das Verfassungsgericht bestimmte Gehaltskürzungen für Staatsbedienstete für verfassungswidrig erklärt. Nach einem Urteil der Richter bedeuten die in diesem Jahr in Kraft getretenen Einschnitte eine Diskriminierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Allerdings trug das Gericht der Regierung nicht auf, die Gehaltskürzungen im Jahr 2012 zurückzunehmen.

Die Entscheidung der Richter zwingt die Regierung nach Presseberichten vom Freitag allerdings dazu, die Einschnitte im Jahr 2013 auch auf die Bereiche der privaten Wirtschaft auszudehnen. Die Gehaltskürzungen gehörten zu den Sparbeschlüssen, zu denen Portugal sich gegenüber der Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und des Weltwährungsfonds (IWF) verpflichtet hatte. Portugals Finanzen werden von den internationalen Institutionen überwacht, weil das Land Hilfen aus dem EU-Rettungsfonds bekommt.

Lissabon hatte die Urlaubs- und Weihnachtsgelder der Staatsbediensteten - je nach Gehaltsgruppe - gekürzt oder ganz gestrichen. Ministerpräsident Pedro Passos Coelho kündigte an, dass er die Entscheidung des Gerichts bei der Aufstellung des Budgets für 2013 berücksichtigen werde./hk/DP/hbr

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