LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um Kompetenzen der europäischen Börsenaufsicht ESMA in Paris hat Großbritannien eine Schlappe erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Mittwoch in Luxemburg, die Aufseher dürften in Krisensituationen sogenannte Leerverkäufe verbieten. Darunter versteht man riskante Börsenwetten, bei denen ein Händler Wertpapiere verkauft, die er zum Verkaufszeitpunkt nicht besitzt. Während der Finanzkrise waren Leerverkäufe in die Kritik geraten, weil sie die Aktienkurse mächtig ins Rutschen brachten. London hatte beim höchsten EU-Gericht gegen die Kompetenz der ESMA bei den Leerverkäufen geklagt. (Rechtssache C-270/12)/cb/DP/stk