😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Mindestlohn soll steigen - Künftige Höhe umstritten

Veröffentlicht am 25.06.2023, 13:54
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Der gesetzliche Mindestlohn soll Anfang 2024 das nächste Mal erhöht werden. Bevor die zuständige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern am Montag ihren Vorschlag dazu vorlegt, diskutieren Experten kontrovers über die künftige Höhe. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.

Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise sprechen sich nicht nur Sozialverbände für eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro aus, das wäre ein Plus von 16,7 Prozent. Mit Blick auf die Kosten hoffen Unternehmen auf eine geringere Anhebung. In der Regel macht die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag mit einer Verordnung verbindlich. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben.

"Eine zu deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth. "In der Folge könnte es dann zu Geschäftsschließungen und Personalabbau kommen."

Auch das Münchner Ifo-Institut plädierte für Zurückhaltung. Die Mindestlohnkommission habe den Auftrag, sich bei ihrer Empfehlung für die Erhöhung daran zu orientieren, wie sich die Tariflöhne insgesamt entwickelt haben, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest der Funke-Mediengruppe (Sonntag). "Im ersten Quartal 2023 lagen die Tariflöhne knapp drei Prozent höher als ein Jahr zuvor, bis Oktober könnte die Steigerung etwas höher liegen. Sinn dieser Regel ist, dass die Mindestlöhne den allgemeinen Tariflöhnen folgen sollten, sie die Lohnentwicklung aber nicht bestimmen sollen."

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sagte hingegen, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro von zurzeit 12 Euro gesamtwirtschaftlich gesehen positive Effekte hätte. "Denn es würde die Kaufkraft vieler Menschen stützen und somit auch einen Nachfrageimpuls setzen und zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen", sagte er.

Der Paritätische Gesamtverband und der Sozialverband VdK machten sich für mindestens 14 Euro Mindestlohn stark. "Jemand, der Vollzeit erwerbstätig ist, muss von seinem Lohn für sich selber sorgen können", sagte der Geschäftsführer des Paritätischen, Ulrich Schneider, der dpa. "Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch des Anstands." Es gehe dabei auch um Ansprüche für die spätere Rente. VdK-Präsidentin Verena Bentele verlangte von der Kommission, "dass sie einen armutsfesten Lohn für die untersten Einkommensgruppen auf den Weg bringt".

Der 2015 in Deutschland eingeführte Mindestlohn hat sich nach Ansicht der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, "millionenfach bewährt". Er sei das staatliche Versprechen, dass niemand zu Dumpinglöhnen arbeiten muss, sagte Mast der dpa. Ziel sei es aber nicht, dass Menschen dauerhaft zum Mindestlohn arbeiteten. "Das wäre respektlos.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.