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Nahles: Gesetz zur Tarifeinheit ist verfassungsgemäß

Veröffentlicht am 05.03.2015, 13:56
Aktualisiert 05.03.2015, 13:57
Nahles: Gesetz zur Tarifeinheit ist verfassungsgemäß

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ihren Gesetzentwurf zur Tarifeinheit gegen eine Welle von Kritik und Ablehnung verteidigt. Streiks kleiner Gewerkschaften würden durch das Gesetz nicht verboten, sagte Nahles am Donnerstag bei der ersten Beratung der Gesetzespläne im Bundestag. "Streikrecht und Koalitionsfreiheit tasten wir nicht an."

Mit dem Gesetz will die Regierung die Macht von Spartengewerkschaften eindämmen. In Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen soll nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Die Kritiker meinen, wenn nur der Tarifertrag der Mehrheitsgewerkschaft gelte, dann verliere die in der Minderheit befindliche Konkurrenz faktisch Daseinsberechtigung und Streikrecht. Mehrere Gewerkschaften wollen in Karlsruhe klagen. Nahles sagte, das Recht für Arbeitnehmer, sich zusammenzuschließen, sei nicht allein ein Freiheitsrecht. Diese Zusammenschlüsse müssten das Arbeitsleben auch ordnen und befrieden. Vor diesem Hintergrund sei die Regierung überzeugt: "Unser Vorschlag ist verfassungsgemäß." Sie räumte aber mit Blick auf einen möglichen Rechtsstreit zu der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht ein: "Es gibt keine absolute Sicherheit, das weiß jeder hier, auch ich.

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