BERLIN (dpa-AFX) - Das Kartellrecht gilt künftig auch für gesetzliche Krankenkassen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat in Berlin den im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern zuvor ausgehandelten Kompromiss für ein neues Wettbewerbsrecht.
So darf das Kartellamt künftig bei Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen prüfen, ob sie ihre Marktmacht missbrauchen. Es muss dabei aber die zuständigen Aufsichtsbehörden beteiligen. Die Befugnis der Kartellwächter bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wird eingeschränkt.
Zugleich werden die Hürden für Pressefusionen gesenkt und die Sonderstellung von Presse-Großhändlern festgeschrieben. Ein Zusammenschluss kleiner und mittlerer Verlage wird erleichtert.
Die spezielle Preismissbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Das Verbot einer sogenannten Preis-Kosten-Schere beim Benzinpreis, das zunächst bis Ende 2012 befristet war, wird dauerhaft verankert.
Das Verbot soll verhindern, dass die großen Mineralölkonzerne kleineren Konkurrenten Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen.
Verbraucherverbände erhalten das Recht, kartellrechtswidrig handelnde Unternehmen zu verklagen und unrechtmäßig erzielte Gewinne zugunsten des Bundeshaushalts einzuklagen. Die Kartellbehörden können eine Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen Zahlungen an die Verbraucher anordnen. Der Bundestag hatte am Donnerstag zugestimmt./sl/vs/DP/stk
So darf das Kartellamt künftig bei Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen prüfen, ob sie ihre Marktmacht missbrauchen. Es muss dabei aber die zuständigen Aufsichtsbehörden beteiligen. Die Befugnis der Kartellwächter bei der Preisüberwachung kommunaler Versorger wird eingeschränkt.
Zugleich werden die Hürden für Pressefusionen gesenkt und die Sonderstellung von Presse-Großhändlern festgeschrieben. Ein Zusammenschluss kleiner und mittlerer Verlage wird erleichtert.
Die spezielle Preismissbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Das Verbot einer sogenannten Preis-Kosten-Schere beim Benzinpreis, das zunächst bis Ende 2012 befristet war, wird dauerhaft verankert.
Das Verbot soll verhindern, dass die großen Mineralölkonzerne kleineren Konkurrenten Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen.
Verbraucherverbände erhalten das Recht, kartellrechtswidrig handelnde Unternehmen zu verklagen und unrechtmäßig erzielte Gewinne zugunsten des Bundeshaushalts einzuklagen. Die Kartellbehörden können eine Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen Zahlungen an die Verbraucher anordnen. Der Bundestag hatte am Donnerstag zugestimmt./sl/vs/DP/stk