GREIFSWALD (dpa-AFX) - Die NPD-Kreisverbände Uecker-Randow und Ostvorpommern haben keinen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos bei der Sparkasse. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Danach seien die beiden Kreisverbände nicht rechtswirksam gegründet worden, begründete das Gericht am Dienstag seine Entscheidung. Es fehle an einem entsprechenden Beschluss des Landesvorstandes.
Im Streit um ein Konto des Kreisverbandes Westmecklenburg bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz bestätigte das Oberverwaltungsgericht dagegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 10. Oktober. Die Sparkasse darf demnach dem NPD-Kreisverband die Eröffnung eines Girokontos nicht verwehren. Dieser Anspruch beruhe auf dem Gleichbehandlungsanspruch, teilte das Gericht mit. Die Sparkasse hatte für Kreisverbände anderer Parteien Girokonten eingerichtet./mrt/DP/wiz
Im Streit um ein Konto des Kreisverbandes Westmecklenburg bei der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz bestätigte das Oberverwaltungsgericht dagegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 10. Oktober. Die Sparkasse darf demnach dem NPD-Kreisverband die Eröffnung eines Girokontos nicht verwehren. Dieser Anspruch beruhe auf dem Gleichbehandlungsanspruch, teilte das Gericht mit. Die Sparkasse hatte für Kreisverbände anderer Parteien Girokonten eingerichtet./mrt/DP/wiz