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OTS: B. Braun Melsungen AG / B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren ...

Veröffentlicht am 31.10.2014, 10:42
OTS: B. Braun Melsungen AG / B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren ...

n B. Braun gewinnt Patentverletzungsverfahren gegen zwei australische

Lieferanten der Poly Medicure Ltd.

Melbourne, Australien und Barcelona (ots) - Multigate Medical

Devices Pty Ltd (Multigate) wurde wegen Verletzung zweier

australischer Patente der B. Braun Melsungen AG (B. Braun)

verurteilt, da Multigate in Australien Sicherheitsvenenverweilkanülen

des Herstellers Poly Medicure Ltd (Polymed) in Australien verkaufte

und anbot. Das Urteil vom 17.10.2014 des Bundesgerichts von

Australien mit dem Aktenzeichen VID 463 aus 2013 ist abrufbar unter

dem Link http://www.austlii.edu.au/au/cases/cth/FCA/2014/1110.html.

In seinem ausführlichen Urteil verurteilte das Gericht den

Lieferanten Multigate wegen Verletzung von Anspruch 1 des

australischen Patents mit der Patentnummer AU 2012258327 sowie von

Anspruch 1 bis 6 des australischen Patents mit der Patentnummer AU

2012260577. Das Gericht wies in seinem Urteil zudem die von Multigate

geltend gemachte Widerklage zurück und bekräftigte die

Rechtsbeständigkeit der geltend gemachten Patentansprüche.

Das Urteil im australischen Verfahren wurde mit Beschluss vom

28.10.14 formalisiert. Gemäß dem Beschluss wurde Multigate der

Verkauf der patentverletzenden Produkte in Australien untersagt für

die Schutzdauer der Patente AU 2012258327 und AU 2012260577

(vorbehaltlich einer Aussetzung, die bis zum Ausgang eines etwaigen

Berufungsverfahren von Multigate gelten wird). Multigate wurde zudem

verurteilt, B. Braun die Verfahrenskosten einschließlich der Kosten

der Widerklage zu erstatten. Die Höhe des von Multigate an B. Braun

wegen der patentverletzenden Handlungen zu zahlenden Betrages ist

noch durch das australische Bundesgericht zu bestimmen. Multigate hat

nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob es die Zulassung der Berufung

gegen das Urteil beantragt. Bis zum Ausgang eines etwaigen

Berufungsverfahrens sind die Unterlassungsverfügung und bestimmte

weitere vom Gericht ausgesprochene Rechtsfolgen ausgesetzt.

B. Brauns Erfolg in dem australischen Verfahren folgt auf andere

Erfolge von B. Braun. Wie erst kürzlich berichtet, wurde B. Braun

eine einstweilige Verfügung gegen Polymeds spanischen Großhändler

Dextromédica S. L in einem verwandten Patentstreitverfahren

zugesprochen. Seit der entsprechenden Presseerklärung vom 23.09.2014

ist auch das Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 01.10.2014 zugunsten

von B. Braun entschieden worden (siehe hierzu das Urteil des

Handelsgerichts 4 Barcelona, Hauptsacheverfahren 444/13-MI, Urteil

165/14). Dextromédica hat bis zum 30.10.2014 Zeit, hiergegen

Rechtsmittel einzulegen.

Vor dem Hintergrund der beiden oben genannten erfolgreichen

Rechtsstreitigkeiten in Australien und Spanien ist B. Braun

zuversichtlich, letztlich auch das in Deutschland beim Landgericht

Düsseldorf gegen Polymed und dessen Lieferanten anhängige Verfahren

gewinnen zu können, das auf Antrag der Parteien bis zu einer

erstinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Patentamts in dem

Einspruchsverfahren gegen das Klagepatent EP 1 911 487 derzeit

ausgesetzt ist.

OTS: B. Braun Melsungen AG

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Pressekontakt:

Mechthild Claes, Tel. +49/5661/71-1635, presse@bbraun.com

nn

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