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OTS: Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. / BVDH: Provisionsverbot ...

Veröffentlicht am 20.11.2014, 10:03
OTS: Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. / BVDH: Provisionsverbot ...

n BVDH: Provisionsverbot statt verbesserter Beratungsdokumentation

Berlin (ots) -

- Gesetzgeber will Verbraucher besser vor risikoreichen Produkten

des "Grauen Kapitalmarktes" schützen

- Wirklicher Schutz aber nur möglich, wenn Berater ausreichend

qualifiziert, Verbraucher in Finanzfragen gut gebildet und

Provisionen verboten werden

Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen für einen

verbesserten Anlegerschutz verfehlen nach Auffassung des

Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH e.V.) weitestgehend

ihr Ziel. Wie aus einer Regierungsmitteilung vom 12. November 2014

hervorgeht, sollen Anleger besser vor risikoreichen Produkten des

"Grauen Kapitalmarktes" geschützt werden. Dabei soll vor allem die

bereits existierende Beratungsdokumentation verbessert werden, also

Beratungsprotokolle, Verkaufsprospekte und

Produktinformationsblätter. Doch schon heute werden Anleger trotz der

Pflicht zur Beratungsdokumentation falsch oder unzureichend über

Risiken und Kosten von Anlagen aufgeklärt.

Hauptursache für Verkauf risikoreicher Produkte: hohe

Vertriebsprovisionen

"Das dem Verkauf risikoreicher Produkte zugrundeliegende Problem

wird mit einer besseren Dokumentation nicht gelöst", kritisiert Karl

Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH. "Risikoreiche

Finanzprodukte werden verkauft, weil sie hohe Provisionen einbringen,

die Banken von Produktanbietern für den Verkauf dieser Produkte

erhalten."

Maßnahmen für echten Verbraucherschutz: Provisionsverbot, höhere

Beraterqualifikation und Finanzbildung der Bürger

Unaufgeklärte Verbraucher, die vorgeschlagene Produkte aufgrund

einer unzureichenden finanzpolitischen Bildung nicht kritisch

hinterfragen, begünstigen den provisionsgetriebenen Verkauf. In der

Konsequenz ermöglichen nur die folgenden Maßnahmen einen besseren

Anlegerschutz: eine fundierte Qualifikation der Berater, eine

umfassende Bildung der Bürger in Finanzfragen sowie ein alle Produkte

betreffendes Provisionsverbot.

"Provisionen führen zu Fehlanreizen bei Finanzdienstleistungen,

sie sorgen dafür, dass Anlegern Risiken und Kosten von

Finanzprodukten verschwiegen werden. Deshalb muss das Übel an der

Wurzel gepackt werden: Nur wenn der Gesetzgeber Provisionen endgültig

und vollumfänglich verbietet, werden diese Falschberatungen

aufhören", betont Schmidt. Das käme nicht nur dem einzelnen

Verbraucher, sondern der gesamten Volkswirtschaft zugute -

Verbraucherschützer beziffern den volkswirtschaftlichen Schaden, der

durch provisionsgetriebene Fehlberatungen verursacht wird, auf 30 bis

90 Mrd. Euro - pro Jahr, wohlgemerkt.

Berater müssen zwar seit Kurzem erstmals ihre Sachkunde

nachweisen, dieser Qualifikationsnachweis greift jedoch deutlich zu

kurz. Für ein volkswirtschaftlich so wichtiges Thema wie

beispielsweise die private Altersvorsorge genügt keine

vergleichsweise einfache IHK-Prüfung. Mittelfristig muss die

Finanzberatung auf Augenhöhe mit der Rechts- und Steuerberatung

erfolgen.

Parallel müssen Anleger in finanziellen Fragen von Kindesbeinen an

besser gebildet werden. Nur dann haben sie die Möglichkeit,

verschiedene Produkte umfassend zu vergleichen. Eine aktuelle Studie

des PFI Private Finance Institute der EBS Business School zeigt: Je

besser die Bildung in Finanzfragen, desto eher haben Verbraucher sich

auch mit verbraucherfreundlicheren Beratungsmodellen, beispielsweise

der Honorarberatung, befasst. Und haben somit die Möglichkeit, sich

nicht nur bewusst für das eine oder das andere Produkt, sondern auch

für das eine oder andere Vergütungsmodell zu entscheiden.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH

GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die

Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die

insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern

betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als

neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.

Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.

Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum

Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung

verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer

kontrollieren lassen.

OTS: Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V.

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/109070

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Ansprechpartnerin für die Medien:

Kathrin Kleinjung

Gründungs- und Vorstandsmitglied

Berufsverband deutscher Honorarberater

Kurfürstendamm 119

10711 Berlin

Telefon: +49 (0)30 89021-310

Telefax: +49 (0)30 89021-301

kkleinjung@deutsche-honorarberater.de

nn

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