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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Aktionäre statt Passionäre, Kommentar ...

Veröffentlicht am 30.01.2014, 20:57

Börsen-Zeitung: Aktionäre statt Passionäre, Kommentar zur

EU-Regulierung von Detlef Fechtner

Frankfurt (ots) - Na klar, die EU-Kommission hat durchaus ein

Argument, wenn sie es für wünschenswert erklärt, dass Anteilseigner

Verantwortung übernehmen. Denn natürlich ist es unklug, wenn

Aktionäre blindes Vertrauen in Vorstände haben - zumal es jede Menge

Interessensunterschiede zwischen Managern und Eigentümern gibt. Es

hat daher gewiss Vorteile, wenn Anteilseigner sich einmischen statt

bloß hinzunehmen, was ein Vorstand entscheidet, wenn sie also aktiv

sind statt passiv. Immerhin heißen sie ja Aktionäre, nicht

Passionäre.

Insofern ist es richtig, dass sich die EU-Kommission in ihrer

regulatorischen Gesamtschau in Reaktion auf die Finanzkrise nicht nur

Kapitalanforderungen und Marktinfrastrukturen vornimmt, sondern auch

Corporate Governance und Aktionärsrechte. Und es ist ebenfalls

nachvollziehbar, wenn sie überlegt, wie der europäische Gesetzgeber

das Engagement der Anteilseigner in Unternehmen stärken kann. Denn

daran, dass mancherorts ein exzessives Risiko eingegangen und ein zu

großes Rad gedreht wurde, sind nicht bloß Vorstände schuld, sondern

auch Aufsichtsräte und Hauptversammlungen, die sie gewähren ließen.

So weit, so gut.

Der Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission gerade vorbereitet,

sieht allerdings Maßnahmen vor, die über diese Ziele hinausschießen -

und die einen Preis haben. So erhalten die Anteilseigner Rechte, die

in der Praxis Aufwand und Zeitverzug bedeuten. Falls die

Vorstellungen der EU-Behörde tatsächlich Gesetz werden sollten,

dürften beispielsweise Geschäfte zwischen Mutter- und Tochterfirmen

Monate brauchen, weil sie abgesegnet werden müssen. Oder: Falls

Aktionäre einen Vergütungsplan ablehnen, würde umgehend eine

außerordentliche Hauptversammlung nötig. Zudem ziehen die

umfassenderen Rechte der Aktionäre automatisch Pflichten nach sich -

von institutionellen Anlegern, Stimmrechts- oder Vermögensberatern.

Gewiss, manche der Vorschläge, etwa der Vergleich von Managergagen

mit Gehältern einfacher Beschäftigter, mögen beim breiten Publikum

gut ankommen. Ob aber gerade sie geeignet sind, um kurzfristiger

Zockerei vorzubeugen, ist zweifelhaft. Auch ist fraglich, ob die

EU-Kommission nicht wegen schlechter Erfahrungen in angelsächsischen

Unternehmen einen ungerechtfertigten Argwohn gegen den Aufsichtsrat

als Kontrollinstanz entwickelt hat. Vieles von dem, was vorgeschlagen

wird, scheint nur dann sinnvoll, wenn man arges Misstrauen gegen

Aufsichtsräte hat. Das ist gewiss eine sehr Brüsseler Sicht der

Dinge.

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