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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Da gibt es kein Vertun, Kommentar zur ...

Veröffentlicht am 21.05.2014, 20:57

Börsen-Zeitung: Da gibt es kein Vertun, Kommentar zur Kriminalität von

Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots) - Ist das Bankgewerbe eine kriminelle Vereinigung?

Solche ehrenwerten Gesellschaften definiert das deutsche

Strafgesetzbuch als Gruppierungen, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit

darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen". Da darf man angesichts

des Falls Credit Suisse und des mutmaßlichen Falls BNP Paribas und

mit Blick auf eine Vielzahl weiterer Verfahren gegen die geballte

Branchenprominenz schon mal nachfragen.

Um die Antwort vorwegzunehmen: Am Stammtisch mag die These von der

kriminellen Vereinigung mehrheitsfähig sein. Wir bleiben jedoch bei

unserer seit langem vertretenen Einschätzung, dass die allermeisten

Banken und Sparkassen nicht Täter, sondern - zum Beispiel als

unverschuldet Reputationsgeschädigte und als von der Regulierung

Mitbetroffene - Opfer der Krise und der mit ihr hochgespülten

Skandale sind. Und dass 97% der Bankbeschäftigten bis hinauf zu den

Vorständen ihrer Arbeit seit eh und je redlich und zuverlässig

nachgehen.

Das Problem sind die 3%. Und da kann es kein Vertun geben. Die

Schuldigen müssen zur Verantwortung und zur Not auch aus dem Verkehr

gezogen werden. Das gilt zunächst für die Institutionen, wobei sich

mit Credit Suisse ja erstmals seit Jahrzehnten eine Bank

hochoffiziell schuldig bekannt hat. Die Diskussion, ob Strafen von

2,8 Mrd. Dollar wie in diesem Fall oder mehr als 5 Mrd. Dollar, wie

jetzt für die Causa BNP Paribas kolportiert wird, (zu) hoch sind,

kann man sich schenken. Gemessen an den 13 Mrd. Dollar, mit denen im

vorigen Jahr J.P. Morgan wegen obskurer Hypothekengeschäfte zur Kasse

gebeten wurde, sind das fast schon Schnäppchenpreise. Natürlich hinkt

(auch) dieser Vergleich.

Entscheidend ist, dass Bußen und Strafen ihre Zwecke erfüllen. Das

sind gemeinhin Prävention in Form von Abschreckung, Resozialisierung

und Schutz der Allgemeinheit sowie Vergeltung und Sühne. Insoweit ist

offensichtlich, dass die juristische Aufarbeitung der unerträglichen

Vorgänge Wirkung zeigt. Der Reinigungsprozess an namhaften

Finanzplätzen ist in vollem Gange. Ein Schweizer Bankier etwa, der

heute noch Steuerhinterziehung fördern würde, müsste wirklich mit dem

Klammerbeutel gepudert sein. Aber der Prozess ist, gerade in der

Eidgenossenschaft, nicht zu Ende. Auch die Cum-ex-Geschäfte rund um

den Dividendentermin werden dabei noch eine Rolle spielen.

Klar ist, dass nach den Institutionen am Ende auch handelnde und

verantwortliche Personen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Mindestens durch Verlust ihres Jobs. Bei rechtskräftig nachgewiesenen

Regelverletzungen auch mehr.

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