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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Die Großen lässt man laufen? Kommentar ...

Veröffentlicht am 05.08.2014, 20:57
Aktualisiert 05.08.2014, 21:03
OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Die Großen lässt man laufen? Kommentar ...

Börsen-Zeitung: Die Großen lässt man laufen? Kommentar zur Causa

Ecclestone von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots) - Diese merkwürdigen Wesen namens "Landesbank"

muss man erst mal verstehen: Dass die LBBWs, BayernLBs & Co.

sozusagen Behörden und ihre Vorstandsmitglieder "Amtsträger" sind -

das lernt man schon hierzulande nicht in der Schule. Wie soll es erst

ein Formel-1-Boss kapieren? Zumal wenn der Mann vom

öffentlich-rechtlichen Geldhaus nicht auftritt, wie man sich einen

Bankbeamten vorstellt, sondern als Protzbanker. Juristische

Spitzfindigkeiten? Nein: gutes, altes deutsches Strafrecht. Nur passt

der gleichsam hoheitliche Status einer Sparkassenzentralbank, der

deren Bedienstete dem Begünstigtenkreis des Bestechungsparagraphen

334 des Strafgesetzbuchs (bis zu zehn Jahre Haft im besonders

schweren Fall) zuordnet, nicht mehr ganz zu den heutigen

Geschäftsmodellen dieser Institute.

Dem unter anderem wegen Bestechung angeklagten Bernie Ecclestone

erspart in erster Linie sein Nichtwissen von der

Amtsträgereigenschaft der BayernLB-Vorstände eine Fortsetzung des

schon dreieinhalb Monate dauernden Prozesses - und vor allem eine

womöglich durchaus spürbare Strafe samt damit verbundenen

geschäftlichen Konsequenzen. Die Zahlung der Auflage von 100 Mill.

Dollar als Preis der Verfahrenseinstellung sollte sich mittels

Sepa-Überweisung rechtzeitig bewerkstelligen lassen. Passenderweise

verfügt die Staatskasse über ein Konto bei der BayernLB.

Haben wir es nicht immer gewusst? "Die Kleinen hängt man, die

Großen lässt man laufen." "Klassenjustiz!" "Kapitulation vor dem

Mammon!" Solche Reflexe wird es auch in der Causa Ecclestone geben.

Oder, das wäre mal originell: "Bayern saniert seinen Haushalt auf

Kosten der Gerechtigkeit." Alles Humbug. Zunächst: Die Beweisaufnahme

hatte bis dato gezeigt, dass die Anklage arg wackelt. Eine

Verurteilung war unwahrscheinlich. Das wusste am Ende auch die

Staatsanwaltschaft.

Und exakt nach dem Muster dieses Prozesses werden in Deutschland

jährlich weit mehr als 100000 Verfahren eingestellt. Schon diese

Myriaden von Fällen widerlegen den Verdacht, hier würden Reiche

privilegiert. Die Voraussetzungen einer Einstellung sind eng und

einigermaßen klar definiert. Nur sind die Auflagen in aller Regel

nicht mit jenen in diesem Fall vergleichbar. Beim damaligen

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann waren es 2006 in Sachen Mannesmann

3,2 Mill. Euro, 2013 beim Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van

Elst 20000 Euro. Sie alle und Hunderttausende andere sind insoweit

unbescholten und nicht vorbestraft. Die Einstellung ist kein

Freispruch, aber auch kein Freikauf, egal ob der Angeklagte arm oder

reich ist.

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