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Veröffentlicht am 22.05.2014, 20:50

Börsen-Zeitung: Staat im Dilemma, Kommentar zum Verbraucherschutz von

Angela Wefers

Frankfurt (ots) - Eine lange Liste zusätzlicher Informationen

sollen nach dem Willen der schwarz-roten Koalition Anbieter von

Vermögensanlagen künftig liefern. Sie sollen Verbraucher vor

Pleitefällen im grauen Kapitalmarkt wie dem des Windfinanzierers

Prokon schützen. Dem aufgeklärten Anleger wird es helfen, wenn er

künftig auch unterjährig über wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet

werden muss, und dies auch noch nach der Vertriebsphase, wenn Rück-

oder Zinszahlung in Gefahr geraten. Ob solche Vorgaben den Fall

Prokon verhindert hätten, ist fraglich.

Die schwarz-rote Koalition steht vor einem Dilemma. Eine Offensive

für mehr Transparenz schützt Anleger, die lesen, verstehen und sich

damit auseinandersetzen, wohin ihr Geld fließt. Vielfach berufen sich

kleine Privatanleger aber darauf, sie hätten - angelockt von

irreführender Werbung - die Folgen ihres Handelns nicht einschätzen

können. Wer nicht lesen will oder nicht verstehen kann, dem ist auch

nicht mit zusätzlicher Information geholfen. Bei Prokon stand im

sogenannten "Beipackzettel" schwarz auf weiß der Hinweis auf einen

möglichen Totalverlust.

Die Politik träumt davon, auch solche Anleger schützen zu können,

die die Verantwortung abgeben. Dafür soll die Finanzaufsicht BaFin

künftig mehr Rechte erhalten, um etwa während des Verkaufsprozesses

Missstände bei der Werbung zu unterbinden oder

Vertriebsbeschränkungen und -verbote auszusprechen. Sie soll bei

Verstößen gegen das Vermögensanlagegesetz schwarze Schafe auch früher

an den öffentlichen (Internet-)Pranger stellen dürfen. So weit, so

gut.

Je mehr aber der Staat via Aufsichtsbehörde beim Anlegerschutz in

der Pflicht steht, desto mehr gerät er auch bei eigenen Versäumnissen

in die Haftung. Die trügerische Vorstellung eines staatlich

abgefederten Rundum-sorglos-Pakets wird das Empfinden von Anlegern,

selbst Verantwortung übernehmen zu müssen, noch senken. Verstärkt

wird dieser Paradigmenwechsel durch das Vorhaben, die BaFin neben der

Aufsicht über den regulierten, weißen Kapitalmarkt als Aufsichtsziel

auch mit dem kollektiven Verbraucherschutz zu betrauen.

Würde wenigstens der Steuerzahler für Fehler der staatlichen

Aufsichtsbehörde aus einem politisch gewünschten Ziel haften, wäre

die Welt zumindest halbwegs in Ordnung. Da die BaFin aber von den

Finanzakteuren des weißen Kapitalmarkts finanziert wird, müssten

diese für Fehler aus dem grauen Markt geradestehen. Es ist höchste

Zeit, dann auch über das Finanzierungsmodell der BaFin zu reden.

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