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OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU / Inkasso-Umfrage zum ...

Veröffentlicht am 02.12.2014, 11:11
Aktualisiert 02.12.2014, 11:12
OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU / Inkasso-Umfrage zum ...

n Inkasso-Umfrage zum Jahresende: Zahlungsverhalten aktuell noch gut,

aber schwächt sich nächstes Jahr ab / Immer mehr Insolvenzanfechtungen

/ Scharfe Kritik an Brüsseler Datengesetz

Berlin (ots) - Im Gefolge der Konjunkturabschwächung droht

Gläubigern neues Ungemach. Der Rückgang bei den

Unternehmensinsolvenzen setzt sich 2015 nicht mehr fort. Der

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

prognostiziert - wie in diesem Jahr - rund 24.500 Firmenpleiten

(2013: 25.995). Zudem wird sich das Zahlungsverhalten 2015 wieder

verschlechtern. 42 Prozent der Inkassounternehmen erwarten das in

ihrer aktuellen Umfrage. Vor allem ältere Verbraucher über 65 Jahre

werden dann schlechter bezahlen (72 Prozent der Inkassounternehmen

erwarten das).

Aktuell ist das Zahlungsverhalten zwar noch gut. Aber vor allem

Unternehmen mit B2B-Geschäft haben derzeit Probleme mit dem

Zahlungsverhalten der Kunden, zum Beispiel Online- und Versandhändler

(laut 37 beziehungsweise 32 Prozent der Inkassounternehmen),

Energieversorger (36), Wohnungsvermieter (36), Fitnessstudios (35)

und die Dienstleistungsbranche allgemein (32 Prozent). Ohnehin

schwankt die private Rechnungstreue über das Jahr. "Im Dezember

bleiben erfahrungsgemäß die meisten Zahlungen aus. Vermutlich wird

das Geld dann doch eher für den Kauf der Weihnachtsgeschenke

genutzt", so Marion Kremer, Vizepräsidentin des BDIU.

Hauptgrund, warum private Schuldner derzeit nicht zahlen, ist

Überschuldung. 78 Prozent der Inkassounternehmen melden das. 70

Prozent sagen, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund

für ausbleibende Verbraucherzahlungen ist. Hinzu kommt: Nur wenige

Monate nach Inkrafttreten eines neuen Insolvenzrechts meldet nun

bereits jedes fünfte Inkassounternehmen, dass Überschuldete schneller

ein Privatinsolvenzverfahren anstreben - und sich nicht mehr um einen

gütlichen außergerichtlichen Ausgleich mit ihren Gläubigern bemühen.

Hintergrund: Unter bestimmten Umständen können Überschuldete schon

nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung bekommen. Vorher galten

sechs Jahre. "Für unredliche Konsumenten entsteht der Eindruck, dass

sie relativ risikolos Schulden machen könnten", kritisiert

BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Die Folge: "Viele haben offenbar in

den vergangenen Monaten ihr Verhalten verändert."

Noch ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen rückläufig. Bis Ende

des Jahres werden 89.000 erwartet (2013: 91.200). Für 2015 rechnen

die Inkassounternehmen aber mit mehr. Bis zu 95.000 seien möglich.

In ihrer Umfrage haben sich die Inkassofirmen die Rechnungstreue

älterer und jüngerer Verbraucher genauer angeschaut. 49 Prozent

melden, dass 18- bis 24-Jährige schlechter zahlen als über

25-Jährige. Dabei dominieren Konsumschulden. 91 Prozent der

Inkassounternehmen berichten, dass unter 25-jährige Schuldner

Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsunternehmen haben.

"Konsumschulden sind dumme Schulden", kritisiert Marion Kremer. "Man

gibt Geld aus für Dinge die nicht werthaltig sind."

Über 25-jährige Konsumenten haben dagegen vor allem

Verbindlichkeiten bei Banken und Kreditinstituten (77 Prozent der

Inkassounternehmen bestätigen das).

Aktuell leiden viele Firmen unter Anfechtungen durch

Insolvenzverwalter, die Gelder zurückfordern, die teilweise schon vor

zehn Jahren gezahlt wurden. 69 Prozent der Inkassounternehmen sind

von solchen Anfechtungen betroffen. In vier Fünftel dieser Fälle

wurden bereits erhaltene Gelder zurückgeführt. "Gerade für kleine und

mittlere Unternehmen kann das schwierig werden", so BDIU-Präsident

Spitz. "Es geht meist um mindestens vierstellige Beträge. Die Firmen

sind also dazu gezwungen, große Rücklagen zu bilden, um sich auf den

ungewissen Fall einer Anfechtung vorzubereiten - das ist Liquidität,

die dem Wirtschaftskreislauf fehlt." Spitz schlägt vor, das

Anfechtungsrecht so zu ändern, dass die Frist für Rückforderungen von

jetzt zehn auf in der Regel nur noch maximal drei Jahre reduziert

wird. "Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung zugesichert, das

Anfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des

Geschäftsverkehr sowie des Vertrauens der Arbeitnehmer in ausgezahlte

Löhne auf den Prüfstand zu stellen. Diesen Ankündigungen sollten

zügig Taten folgen."

Weiterhin mahnt die Branche die Politik zu Augenmaß im

europäischen Datenschutzrecht. Bereits seit längerem ist in der EU

eine Reform der Rechtsgrundlagen für den Umgang mit personenbezogenen

Daten in der Diskussion. Geplant ist eine von Brüssel zu

beschließende Verordnung, die - sollte sie in Kraft treten - nicht

mehr durch den Bundestag verändert werden könnte. Spitz: "Was wir

hier aus Europa hören, ist schlichtweg alarmierend. Bestehende

Geschäftsmodelle stehen auf der Kippe. Einige Vorschriften, die

derzeit diskutiert werden, könnten sogar das 'Aus' für Auskunfteien

bedeuten. Das beschneidet die Möglichkeit für jedes Unternehmen und

jeden Geschäftsmann, sich durch Bonitätsabfragen vor Abschluss von

Geschäftsverbindungen vor hohen Forderungsausfällen zu schützen. Aber

mehr noch: Gläubigern wäre es so gut wie unmöglich,

Inkassounternehmen mit der Durchsetzung ihrer Rechte zu beauftragen."

Hintergrund sind aktuelle Empfehlungen einer Brüsseler

Arbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz" (DAPIX). Diese

sehen vor, dass Unternehmen, bevor sie personenbezogene Daten an

einen Dritten weiterreichen, künftig unbedingt das Einverständnis der

jeweiligen Person einholen müssen. Praktisch könnte das bedeuten,

dass wenn ein Gläubiger eine offene Rechnung ein- oder mehrmals

angemahnt hat, er nun noch einmal an seinen Schuldner herantreten

müsste, damit dieser sein Einverständnis zur Weitergabe seiner Daten

an ein Inkassounternehmen erklärt. "Das ist doch völlig absurd und

absolut lebensfremd", beklagt Spitz. "Inkassounternehmen führen pro

Jahr 5 Milliarden Euro der Wirtschaft an Liquidität wieder zurück.

Das ist konkret bedroht, sollte diese Vorlage europäisches und damit

auch deutsches Recht werden."

Spitz weiter: "Keine Frage: Der Schutz persönlicher Daten ist

wichtig. Aber Europa läuft hier Gefahr, weit über das Ziel

hinauszuschießen. Eine Datenschutzgrundverordnung sollte daher

ausdrücklich die Weitergabe von Schuldner- beziehungsweise

Rechnungsinformationen an Inkassounternehmen erlauben."

Ausführlich sowie alle Ergebnisse der Inkasso-Umfrage im Detail

unter: www.inkasso.de

OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/36376

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2

Pressekontakt:

BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen

Pressesprecher: Marco Weber

weber@inkasso.de

030 206073640

nn

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