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OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU / Zahlungsmoral immer ...

Veröffentlicht am 27.05.2014, 11:11

Zahlungsmoral immer besser, aber auch mehr neue Schulden für Konsum -

Aktuelle Inkasso-Umfrage: Schnellere Verbraucherinsolvenz mit fataler

Signalwirkung - Kritik an Gesetz gegen Zahlungsverzug

Berlin (ots) - Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Verbrauchern

wird immer besser. In ihrer Halbjahresumfrage berichten 77 Prozent

der Inkassounternehmen, dass Rechnungen jetzt genauso gut oder besser

als vor sechs Monaten bezahlt werden.

Auch bei den Insolvenzen setzt sich die Entspannung fort. Der

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erwartet einen

Rückgang der Unternehmenszusammenbrüche auf rund 25.000 in diesem

Jahr (2013: 25.995).

Trotzdem beobachten die Inkassounternehmen auch jetzt stockende

Zahlungsprozesse bei Firmen im Verbrauchergeschäft. So berichten 41

Prozent in der Umfrage, dass Kunden von Onlinehändlern ihre

Rechnungen schlecht begleichen. Weiterhin haben viele Vermieter

Schwierigkeiten mit der Zahlungsbereitschaft ihrer Mieter (41 Prozent

der Inkassounternehmen melden das), und auch Energieversorger (40

Prozent), der Versandhandel (38 Prozent) sowie die

Dienstleistungsbranche allgemein (38 Prozent) klagen über Kunden mit

einem schlechten Zahlungsverhalten.

Hauptgrund, warum private Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen

nicht nachkommen, ist Überschuldung. 79 Prozent der BDIU-Unternehmen

sagen das.

Schnellere Entschuldung sorgt für Kritik

Umso mehr richtet sich daher der Blick auf den 1. Juli 2014. Denn

ab diesem Datum haben zahlungsunfähige Verbraucher die Möglichkeit,

innerhalb von nur noch drei Jahren durch ein Gericht von ihren

Schulden befreit zu werden.

Bislang geht das frühestens nach sechs Jahren.

"Viele Verbraucher verstehen das als ein Signal, dass sie sich

leichter ihrer Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten", so

Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU. "Das dürfte sich für die

Gläubiger allerdings als ganz fatal erweisen."

Viele Überschuldete warteten laut BDIU mit einem Insolvenzantrag

auf die neue Rechtslage. Unter anderem deswegen gingen die

Verbraucherinsolvenzen in diesem Jahr auf 90.000 Fälle zurück, etwa

1.200 weniger als 2013. Bereits letztes Jahr sank deren Zahl

gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent auf 91.200.

2015 seien aber wieder bis zu 100.000 Fälle zu erwarten.

Denn trotz der sich erholenden Wirtschaft und der zurückgehenden

Arbeitslosigkeit gibt es weiterhin einen hohen Sockel überschuldeter

Verbraucher. Fast jeder zehnte Erwachsene ist betroffen.

Junge Menschen seien besonders gefährdet. Ihr Zahlungsverhalten

monieren die Gläubigervertreter schon seit Längerem. 50 Prozent der

Inkassounternehmen melden im ersten Halbjahr 2014, dass das

Zahlungsverhalten junger Erwachsener zwischen 18 und 24 Jahren

schlechter ist als das von Verbrauchern jenseits der 25 Jahre.

Vor allem sind es Konsumschulden, von denen die Inkassounternehmen

berichten.

Häufigste Gläubiger junger Verbraucher sind

Telekommunikationsunternehmen, wie 94 Prozent der Inkassounternehmen

melden (für über 25-jährige Schuldner machen 68 Prozent der

BDIU-Mitglieder diese Angabe). Weitere typische Gläubiger junger

Schuldner sind laut der Umfrage Onlinehändler (83 Prozent der

Inkassodienstleister bestätigen das). Dagegen sind die häufigsten

Gläubiger der über 25-jährigen Schuldner Banken und Kreditinstitute

(87 Prozent der Inkassounternehmen machten eine entsprechende Angabe

in der Umfrage) sowie Energieversorger (70 Prozent).

Getragen durch die gute Konjunktur, niedrige Arbeitslosigkeit und

attraktiven Zinsen, hält zudem die Konsumlaune der Verbraucher an.

Dies geht allerdings einher mit einer höheren Risikoneigung privater

Schuldner. Alarmierend dabei ist: 70 Prozent der Inkassounternehmen

melden, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund ist,

warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen.

Zahlungsverzug: Neues Gesetz könnte Gläubiger schlechter stellen

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr,

das die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, erntet Kritik vonseiten

der Inkassobranche. Zwar sollen Gläubiger Geschäftskunden bei Verzug

künftig pauschal 40 Euro in Rechnung stellen können. Allerdings

sollen diese 40 Euro auf den gesamten Verzugsschaden angerechnet

werden - insbesondere auch auf anfallende Kosten für

Inkassounternehmen oder Anwälte.

"Das Gesetz hat zum Ziel, Gläubiger zu unterstützen und ist im

Prinzip zu begrüßen", so Spitz. "Die Pauschalanrechnung allerdings

ist schädlich. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der

EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum

zur Verfügung gestellt bekommen. Den sollte sie im Sinne der

Gläubiger nutzen und zudem ähnliche Regelungen auch für

Verbrauchergeschäfte einführen. So ließe sich Zahlungsverzug noch

besser bekämpfen."

Ausführlich unter

www.inkasso.de/presse/frhjahrsumfrage/frhjahrsumfrage/index.html

OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/36376

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.; Pressesprecher:

Marco Weber; Friedrichstr. 50-55; 10117 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 / 206 07 36 40

Fax: +49 (0) 30 / 206 07 36 33

Mail: weber@inkasso.de

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