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OTS: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken / ...

Veröffentlicht am 03.02.2014, 14:40
Aktualisiert 03.02.2014, 14:50

SEPA-Umstellung der Unternehmen Anfang Februar ist erfolgreich

verlaufen

Berlin (ots) - Am 1. Februar 2014 wurden die bewährten deutschen

Überweisungs- und Lastschriftverfahren zugunsten der europaweit

einheitlichen SEPA-Zahlverfahren aufgrund gesetzlicher Vorgaben

erfolgreich migriert. SEPA ist nunmehr Realität. Der Zahlungsverkehr

in Deutschland läuft erwartungsgemäß weiterhin stabil und ohne

Auffälligkeiten.

Das endgültige Umstellungsdatum am 1. Februar 2014 für Unternehmen

und Vereine ist auch durch den Verordnungsvorschlag der Europäischen

Kommission vom 9. Januar 2014 nicht aufgehoben. Die überwiegende

Mehrheit der Firmenkunden in Deutschland hat die SEPA-Migration

fristgerecht abgeschlossen. Die Deutsche Kreditwirtschaft schaffte

zudem für die avisierte Übergangsfrist bis 1. August 2014

grundsätzlich die Voraussetzungen, dass Banken und Sparkassen

denjenigen Kunden noch Alt-Zahlverfahren anbieten können, die bisher

noch nicht umgestellt haben. Damit haben diese Unternehmen und

Vereine eine letzte Möglichkeit, ihre Umstellungsarbeiten

abzuschließen. Die Zahlerbank bei Überweisungen und die erste

Inkassostelle bei Einzugsermächtigungslastschriften entscheiden, ob

in der Übergangszeit noch Kundeneinreichungen im Alt-Zahlverfahren

angenommen werden. Das Abbuchungsauftragslastschriftverfahren ist

nicht Teil der Übergangslösung und ist am 1. Februar 2014 eingestellt

worden. Unternehmen und Vereine sollten, sofern nicht bereits

fristgerecht erfolgt, weiterhin die SEPA-Migration zeitnah

abschließen.

Für Verbraucher hatte der deutsche Gesetzgeber ohnehin eine

Erleichterung geschaffen. Privatkunden können noch bis Anfang des

Jahres 2016 Überweisungen statt mit der IBAN mit Kontonummer und

Bankleitzahl des Zahlungsempfängers beauftragen. Viele Banken und

Sparkassen bieten ihren Kunden einen solchen Service an und rechnen

Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN um. Die zusätzliche Angabe

des BIC (internationale Bankleitzahl) für inländische Zahlungen ist

seit 1. Februar 2014 entbehrlich.

Banken und Sparkassen stehen ihren Kunden als kompetente

Ansprechpartner bei allen Fragen rund um SEPA zur Verfügung und geben

seit mehreren Jahren Informationen zu SEPA für Privat- und

Firmenkunden aus. Darüber hinaus gibt die Internetseite

www.sepadeutschland.de der Deutschen Bundesbank Auskunft.

OTS: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

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Pressekontakt:

Für die Deutsche Kreditwirtschaft

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Tel.: 030 / 2021-1300

Fax: 030 / 2021-1905

E-Mail: presse@bvr.de

www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de

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