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OTS: Companisto / Crowdinvesting durch Entwurf eines ...

Veröffentlicht am 01.08.2014, 09:02
Aktualisiert 01.08.2014, 09:06
OTS: Companisto / Crowdinvesting durch Entwurf eines ...

Crowdinvesting durch Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes bedroht

(FOTO)

Berlin (ots) -

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines

Kleinanlegerschutzgesetzes erarbeitet und diesen am Montag

veröffentlicht. Wir sind derzeit dabei, diesen zu prüfen und in

Zusammenarbeit mit dem Branchenverband German Crowdfunding Network

(GCN) eine ausführliche Stellungnahme vorzubereiten. Diese

Stellungnahme werden wir in einigen Tagen auf www.companisto.com

veröffentlichen.

Bereits nach einer ersten Durchsicht ist jedoch offensichtlich,

dass der Gesetzesentwurf das Fortbestehen von Crowdinvesting in

Deutschland erheblich bedroht.

David Rhotert, Gründer und Geschäftsführer der

Crowdinvesting-Plattform Companisto, erläutert: "Die Regelungen des

Gesetzesentwurfs sind primär auf hunderte Millionen Euro schwere

Finanzprodukte ausgelegt und sehen dementsprechend bürokratische und

kostspielige Verfahren und Abläufe vor. Diese bürokratischen

Verfahren und Abläufe sollen nun auch auf die Crowdinvesting-Branche

angewendet werden - dieser Rückschritt bedroht die ganze Branche."

Die junge Crowdinvesting-Branche, die mit Hilfe der Crowd in den

vergangenen drei Jahren insgesamt über 30 Millionen Euro in über 100

junge innovative Unternehmen investiert hat, soll nun bis auf wenige

Ausnahmen genauso reguliert werden, wie beispielsweise die 1,4

Milliarden Euro Vermögensanlage von Prokon. Und dies, obwohl das

gesamte Volumen aller in Deutschland durchgeführten Crowdinvestings

lediglich 2 % des Investmentvolumens von Prokon ausmacht. "Unser Land

braucht eine neue Gründerzeit," heißt es im Koalitionsvertrag von

Union und SPD und es ist nicht lange her, da forderte Bundeskanzlerin

Merkel gar einen "einen Gründerboom wie zu Anfang des 20.

Jahrhunderts." Sollte das Regulierungsvorhaben in seiner jetzigen

Form umgesetzt werden, wird jedoch das Gegenteil eintreten. Die

Situation der mangelhaften Frühphasenfinanzierungen für innovative

Unternehmen würde weiter verschärft und Gründern in Deutschland noch

weniger Kapital zum Aufbau eines eigenen Unternehmens zur Verfügung

stehen. Und das, obwohl die Bundesregierung bereits in einer

Pressemitteilung zum Innovationsdialog vom 28. Februar 2012

verlautbarte: "Wir wollen mehr Wagniskapital für deutsche Unternehmen

mobilisieren, um unsere Position im internationalen

Innovationswettbewerb weiter zu stärken." Der aktuelle

Gesetzesentwurf ist in Bezug auf Crowdinvesting jedoch vielmehr dazu

geeignet, diese neue Quelle von Wagniskapital in Deutschland wieder

auszutrocknen.

Ganz unabhängig von politischen Maßnahmen hat sich in Deutschland

und in der Welt durch eine gemeinsame Initiative von Privatpersonen

eine Crowdinvesting-Bewegung entwickelt, die genau dieses Ziel

erreicht und sich bereits jetzt als eine echte Alternative in der

Finanzierung innovativer Unternehmen etabliert hat. Aus politischer

und gesellschaftlicher Sicht ein absoluter Glücksfall. Jetzt aber

droht die Crowdinvesting-Branche in Deutschland durch die erstmalige

Intervention von politischer Seite ins Abseits gedrängt zu werden.

Auch Deutschlands derzeit marktführende Position im weltweiten

Crowdinvesting-Wettbewerb wäre damit in kürzester Zeit verloren.

Klargestellt werden soll, dass die Crowdinvesting-Branche

geschlossen für absolute Transparenz und die Interessen des

Verbraucherschutzes einsteht und jede effektive und umsetzbare

Maßnahme unterstützt. Dies ist im ureigensten Interesse der

Crowdinvesting-Branche, denn nur wenn die Crowdinvesting-Investoren

über die Risiken aufgeklärt sind, kann Crowdinvesting auch

langfristig bestehen. Deshalb haben die in dem German Crowdfunding

Network organisierten Crowdinvesting-Plattformen in Zusammenarbeit

mit Crowdinvesting-Investoren bereits Branchen-Standards in einem

Code of Conduct entworfen, um hohe Qualitäts- und

Informationsstandards sicherzustellen.

Besonders folgende drei Punkte des Regulierungsvorhaben können zu

einer existenziellen Schädigung der Crowdinvesting-Branche führen:

1. Medienbruch durch Unterschreiben eines ausgedruckten

Vermögensanlagen-Informationsblattes

Ein zentraler Faktor der Attraktivität von Crowdinvesting liegt im

schnellen, einfachen und rein digitalen Beteiligungsprozess. Künftig

müssen Crowd-Investoren, die mehr als 250 Euro investieren wollen,

bei jedem Investment ein Vermögensanlagen-Informationsblatt

unterschreiben und jeweils ausgedruckt, postalisch an die

Crowdinvesting-Plattform zurückschicken, bevor ihr Investment wirksam

sein soll. Der ganze Prozess soll dabei zwingend postalisch erfolgen

müssen. Ein elektronisches Verfahren soll nicht zulässig sein.

"Dieser Vorschlag ist nicht nur völlig unzeitgemäß und schafft nur

unnötige Bürokratie, sondern durch diese Regelung ist Crowdinvesting

in Deutschland in Gänze bedroht." resümiert Rhotert und führt aus:

"Der Vorstoß zwingt Crowd-Investoren bei einer Investition zu

einem Medienbruch; der Investitionsprozess ist nicht mehr online

abschließbar. Die Erfahrung zeigt, dass Medienbrüche zu sehr hohen

Abbruchraten führen. Auch deshalb hat sich die Bundesregierung selbst

zum Ziel gesetzt, Medienbrüche zu vermeiden. Anstatt das erklärte

Ziel einer kontinuierlichen Digitalisieren gemäß der "Digitalen

Agenda" nun aber voranzutreiben und im Kleinanlegerschutzgesetz

anzuwenden, wird das Gegenteil realisiert."

Sinnvoll wäre es, wenn die Crowdinvesting-Plattformen das

Vermögensanlagen-Informationsblatt stattdessen auch online anzeigen

und dann mit technischen Mitteln sicherstellen könnten, dass das

Vermögensanlagen-Informationsblatt gelesen wird, beispielsweise indem

das Vermögensanlagen-Informationsblatt für eine gewisse Zeit zwingend

im Volltext angezeigt wird, bevor investiert werden kann.

2. Eine im europäischen Vergleich viel zu niedrige

Investitions-Obergrenze

Im Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes ist vorgesehen, dass pro

Crowdinvesting nicht mehr als 1 Million Euro eingesammelt werden

können, ohne dass ein Verkaufsprospekt nach dem

Vermögensanlagengesetz erstellt werden muss. Ein solcher Prospekt

kostet mit Folgekosten ca. 30.000 EUR - 50.000 EUR. Diese Kosten

müssten dann auf die Crowdinvestoren umgelegt werden, womit

Crowdinvestings für Crowdinvestoren ähnlich kostpielig würden, wie

der klassische Finanzvertrieb, bei dem bereits jetzt ein großer Teil

der Investments von Anlegern oftmals versteckt in Verwaltungskosten

fließt.

"Die Limitierung der Höchstsumme auf 1 Million Euro ist

willkürlich und nicht nachvollziehbar. Der deutsche

Crowdinvestingmarkt ist - zusammen mit dem Markt in Großbritannien -

der größte der Welt und steht jetzt bereits in einem globalen

Wettbewerb. Die Hauptwettbewerber der deutschen

Crowdinvestingplattformen kommen aus England. Dort sind speziell zur

Ermöglichung von Crowdinvestings Gesetze geschaffen worden, die

Ausnahmen von der Prospektpflicht für Finanzierungsrunden von bis zu

5 Millionen Britischen Pfund vorsehen", so Rhotert.

In Großbritannien wurde damit dem Fakt Rechnung getragen, dass

viele Unternehmen für die erfolgreiche Entwicklung eine

Wachstumsfinanzierung von mehr als 1 Million Euro benötigen. Wenn in

Deutschland Unternehmen hingegen nur einen Betrag von 1 Million Euro

einsammeln, weil sie die Erstellung eines sehr kostspieligen

Verkaufsprospekts vermeiden müssen, ist dies zum Nachteil der

Anleger. Denn dadurch sind diese Unternehmen von Anfang an

unterkapitalisiert, verfügen also nicht über das nötige Kapital, um

ihr Geschäftsmodell umzusetzen. Hierdurch steigt das Risiko der

Crowdinvestoren eklatant an. Diese Regelung führt also nicht zu mehr,

sondern im Gegenteil zu weniger Anlegerschutz.

"Neben dem gesteigerten Risiko unterkapitalisierter Unternehmen

würde der Gesetzesentwurf einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für

deutsche Anbieter darstellen." fasst Rhotert zusammen.

3. Wettbewerbsnachteil durch nationalen Alleingang entgegen der

Empfehlung der EU-Kommission

Am 27. März 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine

Mitteilung zur "Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der

Europäischen Union". Darin warnte sie ausdrücklich davor, dass eine

harte Regulierung das Potenzial von Crowdfunding im Keim ersticken

und die vielversprechende junge Crowdinvesting-Branche in ihrer

Existenz bedrohen könnte. Außerdem verwies die Europäische Kommission

in der Mitteilung auf die Gefahr, dass nationale

Regulierungsmaßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten das

potenzielle Wachstum von Crowdfunding in Europa behindern werden.

"Überall auf der Welt werden derzeit Gesetze erlassen, die

Crowdinvesting ermöglichen und explizit fördern (USA, Neuseeland,

Großbritannien, Frankreich). In Deutschland hingegen wird eine

Regulierung geschaffen, die trotz aller Warnungen, Crowdinvesting

durch eine Bürokratie wie in der Steinzeit in ihrem Fortbestand

bedroht" kommentiert Rhotert.

Deshalb ist Handeln gefragt. Eine Feedback der Crowd könnte einen

wichtigen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben, denn die

jetzt geplanten Regelungen wurden geschaffen, ohne dass die Crowd

hierzu jemals befragt wurde. Hierzu wollen wir jetzt mit folgender

kurzer Umfrage die Gelegenheit geben:

https://de.surveymonkey.com/s/LGGMB7S.

Der vollständige Gesetzesentwurf ist hier abrufbar:

http://ots.de/4grZE

OTS: Companisto

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/106768

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_106768.rss2

Pressekontakt:

Companisto GmbH

Malteser Str. 74-100

12249 Berlin

Joschka Rugo

Head of Public Relations

E-Mail: joschka.rugo@companisto.com

Tel.: 030 / 95 60 41 45

Web: www.companisto.com

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist

abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

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