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OTS: Euler Hermes Deutschland AG / Euler Hermes bietet umfassenden ...

Veröffentlicht am 18.09.2014, 09:31
OTS: Euler Hermes Deutschland AG / Euler Hermes bietet umfassenden ...

Euler Hermes bietet umfassenden Langzeitschutz bei Insolvenzanfechtung

bis zu EUR 2,5 Mio. (FOTO)

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Euler Hermes Webseite

http://ots.de/1TzH1

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Hamburg (ots) -

- Insolvenzordnung: Rückforderungen von Zahlungen im

Insolvenzverfahren sind bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich -

- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vereinfacht

Insolvenzanfechtung für Insolvenzverwalter erheblich

- Ausfallrisiko von Forderungen steigt für Lieferanten dadurch um

ein Vielfaches an

- Neue Euler Hermes Zusatzpolice schützt Lieferanten bei

Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter

Euler Hermes bietet als einer der ersten Kreditversicherer

Langzeitschutz gegen Schäden aus einer Insolvenzanfechtung an. Diese

Anfechtungspolice leistet erstmals auch über das Kreditlimit hinaus.

Ein Insolvenzverwalter kann nach Paragraph 133 der Insolvenzordnung

bereits geleistete Zahlungen der letzten zehn Jahre anfechten und

diese von den Lieferanten zurückzufordern, um sie in die

Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Damit soll die Benachteiligung

einzelner Gläubiger verhindert werden. Durch diese Rückforderungen

steigt das Risiko des Forderungsausfalls bei den betroffenen

Lieferanten unter Umständen um ein Vielfaches an und überschreitet

das Kreditlimit. Die Anfechtungsversicherung deckt genau diese

Schäden ab, in fünf frei wählbaren Varianten: von einer

Versicherungssumme von EUR 250.000 bis zu maximal EUR 2,5 Millionen.

Wenn der Insolvenzverwalter zur Kasse bittet:

Zahlungsrückforderungen von bis zu 10 Jahren

"Der Lieferant wird bei einer Anfechtung vom Insolvenzverwalter

für bis zu zehn Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten", sagte Ulrich

Nöthel, Mitglied des Vorstands bei Euler Hermes. "Das kann für

Unternehmen schnell zu hohen Verlusten oder im schlimmsten Fall zur

Existenzbedrohung werden. Zwar sind alle unbezahlten Forderungen

durch die Warenkreditversicherung gedeckt - bereits geleistete

Zahlungen, die das Kreditlimit übersteigen, sind bisher aber nicht

ausreichend geschützt. Mit unserer neuen Anfechtungsversicherung

reagieren wir auf dieses speziell im deutschen Markt vorhandene

Risiko und bieten entsprechenden Langzeitschutz."

BGH-Rechtsprechung: Beweispflicht beim Lieferanten statt beim

Insolvenzverwalter

Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert in seiner aktuellen

Rechtsprechung die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter

erheblich. Der Lieferant muss jetzt nachweisen, dass zum Zeitpunkt

des Zahlungseingangs - trotz entsprechender Anzeichen - keine

drohende Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers vorlag.

"Für die meisten Unternehmen ist es fast unmöglich, dieser

Beweispflicht nachzukommen, denn bereits Stundungen oder

Zahlungspläne können als solche Anzeichen gewertet werden", sagte

Nöthel. "Durch die vom BGH veränderte Beweislast sind Anfechtungen

für den Insolvenzverwalter deshalb noch einfacher. Seither sehen wir

zunehmend Fälle, in denen Insolvenzverwalter bezahlte Rechnungen über

einen Zeitraum von mehreren Jahren zurückfordern statt wie bisher nur

für die letzten Monate vor der Insolvenz. Längst bezahlte Rechnungen

werden so plötzlich wieder zu einer offenen Forderung. Das

Ausfallrisiko für Lieferanten ist dadurch sehr groß."

Rechenbeispiel: Schadenshöhe kann sich leicht verfünf- oder gar

verzehnfachen

Ein mittelständischer Betrieb liefert beispielsweise über einen

Zeitraum von zehn Jahren Waren im Wert von jährlich EUR 150.000 an

einen Abnehmer. Das Kreditlimit seiner Warenkreditversicherung liegt

bei EUR 200.000; dieses überschreitet er zu keinem Zeitpunkt. Als der

Abnehmer einen Insolvenzantrag stellt, bestehen noch die offenen

Forderungen von EUR 150.000 aus der letzten Lieferung. Diesen Schaden

über-nimmt seine Warenkreditversicherung. Plötzlich fordert der

Insolvenzverwalter jedoch auch alle bereits bezahlten Forderungen der

zurückliegenden vier Jahre zurück, insgesamt also EUR 600.000. Seine

Begründung: Es hatte in diesem Zeitraum immer wieder Stundungen und

Zahlungspläne gegeben, der mögliche Zahlungsausfall war daher für den

Lieferanten erkennbar. Dessen Schaden beläuft sich dadurch auf

ins-gesamt EUR 750.000 und ist damit fünf Mal so hoch wie zunächst

erwartet. Bis zum vereinbarten Kreditlimit von EUR 200.000 deckt dies

seine klassische Police ab. Auf den Verlusten der verbleibenden EUR

550.000 würde das Unternehmen hingegen sitzen bleiben - es sei denn,

es hätte sich im Vorfeld mit einer Anfechtungsversicherung dagegen

abgesichert.

Schutz-Konditionen: Frei wählbare Versicherungssummen,

transparente Kosten

Die Anfechtungsversicherung von Euler Hermes ist ein zusätzliches

Sicherheitspaket zur klassischen Warenkreditversicherung. Sie deckt

dabei alle Schäden aus Insolvenzanfechtungen oberhalb des

Kreditlimits ab. Die Versicherungssumme kann jedes Unternehmen aus

fünf Varianten frei wählen: von EUR 250.000 über EUR 500.000, EUR 1

Mio., EUR 1,5 Mio. bis hin zu maximal EUR 2,5 Mio. Nach individueller

Vereinbarung sind auch höhere Versicherungssummen möglich. Die

Prämien belaufen sich dabei je nach gewählter Option auf 1 bis 2% der

Versicherungssumme pro Jahr.

OTS: Euler Hermes Deutschland AG

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/52706

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_52706.rss2

Pressekontakt:

Euler Hermes Deutschland AG, (Hamburg)

Antje Stephan

Pressesprecherin

Telefon: +49 (0)40 8834-1033

Mobil: +49 (0)160 899 2772

antje.stephan@eulerhermes.com

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist

abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

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