😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 ...

Veröffentlicht am 18.08.2014, 11:31
OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 ...

European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG - Landgericht Essen

verurteilt Commerzbank AG wegen fehlerhafter Beratung

Hamburg (ots) - Das Landgericht Essen hat die Commerzbank AG mit

Urteil vom 23. Juli 2014 bei einem geschlossenen Immobiliendachfonds

zu Schadensersatz in Höhe von 9.983,30 Euro zuzüglich Verzugszinsen

verurteilt und somit der von Hahn Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin

umfänglich Recht gegeben.

Ein Kundenberater der Commerzbank AG hatte einer Anlegerin 2007

empfohlen, eine Beteiligung über 10.000 Euro zuzüglich Agio an der

European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG zu zeichnen. Die Anlegerin

wollte ihr Geld sicher anlegen.

Das Fondskonzept sah die Beteiligung an verschiedenen europäischen

Immobilienfonds als Zielfonds vor. Diese sollten ihrerseits in

"chancenreiche" Immobilien in Europa investieren, wobei der

Schwerpunkt bei sogenannten "value added" Immobilien liegen sollte.

Aufgrund seiner Konstruktion handelt es sich bei der

Fondsgesellschaft um einen "doppelten Blindpool", bei dem im

Wesentlichen weder die Zielfonds, noch die zu erwerbenden Objekte

feststehen. Tatsächlich ist der Fonds keine "sichere" Anlage, sondern

stellt Risikokapital für andere Unternehmen im Bereich Immobilien

bereit.

Da der Verlust des investierten Geldes droht, machte die von Hahn

Rechtsanwälte vertretene Anlegerin Schadensersatzansprüche gegenüber

der Commerzbank AG geltend. Das Gericht hat in seinem Urteil

festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Anlegerin

jedenfalls nicht richtig über das Provisionsinteresse der Bank

aufgeklärt worden war.

Die Anlegerin war seinerzeit nur davon in Kenntnis gesetzt worden,

dass die Commerzbank AG das Agio in Höhe von 5 Prozent erhalten

würde. Hiervon erstattete die Commerzbank der Anlegerin einen

Teilbetrag von 2 Prozent. Da die Commerzbank tatsächlich eine

Vergütung von wenigstens 9 Prozent erhalten hatte, bewertete das

Landgericht Essen die Beratung durch die Commerzbank AG wenigstens in

diesem Punkt als fehlerhaft.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger, die ebenfalls

Beteiligungen an der European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG

abgeschlossen haben. Diese Beteiligungen wurden regelmäßig mit dem

Argument, es handele sich um eine sichere Kapitalanlage angeboten. In

einer Vielzahl von Fällen kommen daher bereits

Schadensersatzansprüche aufgrund der individuellen Beratungssituation

in Betracht.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2013/2014 bei den bundesweit tätigen Kanzleien

für Kapitalanlegerschutz erneut als "häufig empfohlene Kanzlei"

hervorgehoben. Der Gründer, Rechtsanwalt Peter Hahn M.C.L., ist seit

20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als

zehn Jahren. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

hrp ist spezialisiert auf die Vertretung von Kapitalanlegern und hat

seit 2001 rund 16.000 Mandate mit einem Gesamtvolumen von knapp einer

Milliarde EUR übernommen. Sie wurden zu mehr als zwei Drittel

vergleichsweise erledigt.

Für die Kanzlei sind zurzeit 19 Anwälte tätig, davon acht

Fachanwälte. Gegründet in Bremen verfügt hrp mittlerweile über

Niederlassungen in Hamburg, Kiel und Stuttgart.

OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/61631

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Dr. Petra Brockmann | Partnerin

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Marcusallee 38 | 28359 Bremen

Tel.: +49 421 24 685-0 | Fax : +49 421 24 685-11

info@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Sitz Bremen | Amtsgericht Bremen PR 100

USt.-IdNr. DE813491114

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.