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OTS: Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. / ...

Veröffentlicht am 25.11.2014, 07:51
OTS: Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. / ...

n Fondspleiten 2015: Deutsche Anleger ziehen die Notbremse

Göttingen (ots) - Eine Welle neuer Fondspleiten setzt deutsche

Anleger unter Zugzwang. Allein 60 Prozent der im Boom stark

nachgefragten Schiffsfonds sind bereits von Insolvenz oder Notverkauf

bedroht. Damit steht ein Anlagevolumen von 4,8 Milliarden Euro auf

dem Spiel. Während Großbanken die Papiere bereits als "vergiftete

Assets" auslagern, entdecken erste private Anleger eine Notbremse:

Der Widerruf wegen falscher Belehrung bei Vertragsschluss ermöglicht

häufig den Ausstieg. Das ist das Ergebnis einer aktuellen

Marktbeobachtung der bankenunabhängigen Kapitalschutzvereinigung für

den Mittelstand e.V.

Fondsplatzierende Vertriebsorganisationen arbeiten seit vielen

Jahren in enger Abstimmung mit den Hausbanken privater Kunden. Diese

gewährten interessierten Anlegern in großer Zahl Kredite zur

Finanzierung steuerbegünstigter Kapitalanlagen - beispielsweise in

Form von Schiffsfonds. Bei solchen Darlehen an private Anleger

handelt es sich jedoch um Verbraucherkredite, für die das Gesetz

besondere Schutzrechte kennt.

"Wie die Praxis zeigt, beinhalten diese Verbraucherkredite in der

überwiegenden Zahl der Fälle rechtswidrige Widerrufsbelehrungen, die

dem Anleger noch heute die Möglichkeit eröffnen, sich rückwirkend vom

Darlehensvertrag zu trennen", sagt Helmut-Joachim König, von der

Kapitalschutzvereinigung für den Mittelstand e.V. "Sind

Darlehensvertrag und Anlagegeschäft - also hier die Fondsbeteiligung

- ein einheitliches Geschäft, wirkt sich der Widerruf auch auf die

Fondsbeteiligung aus. Der Anleger wird bei fehlender oder falscher

Belehrung so gestellt, als hätte er die Fondsbeteiligung nicht

gezeichnet und den Kredit nicht aufgenommen", so König.

Im Falle des wirksamen Widerrufs erhält der Anleger sämtliche

Eigenkapital-und Kapitaldienst-Raten zurück. Damit führt der Widerruf

einheitlicher Geschäfte im Nachhinein zur vollständigen Sanierung

gescheiterter Kapitalanlagen. Einzige Voraussetzung für diese

Notbremse: Der Anleger der finanzierenden Bank muss seine

Kapitalbeteiligung im Ausgleich zum Widerruf an das Institut

abtreten. Dies wird ihn aber nicht sonderlich schmerzen, da seine

Fondsbeteiligung in den meisten Fällen ohnehin wertlos ist.

Der Druck auf die Renditen der Schiffsfonds nimmt unterdessen

weiter zu. So verzeichneten die Seefrachtgebühren auf der

verkehrsreichsten Handelsroute zwischen Asien und Europa im November

einen historischen Preissturz.

Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

Die Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft

e.V. vertritt deutschlandweit Anlegerinteressen im Hinblick auf

abgeschlossene Kapitalanlage-, Darlehens- und sonstige

Finanzverträge. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, bestehende

Verträge bankenunabhängig zu überprüfen. Hierbei stellt der Verein

fest, ob den Anlegern bisher unerkannte Ansprüche zustehen und diese

Verträge rechtlich angegriffen werden können.

OTS: Kapitalschutzvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

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Pressekontakt:

Thöring Heer & Partner

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Carsten Heer

Tel.: +49 (0) 40 207 69 69 8-1

Mail: carsten.heer@corpnewsmedia.de

nn

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