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OTS: Policen Direkt Versicherungsvermittlung / Versicherungsrechtler ...

Veröffentlicht am 27.05.2014, 10:52

Versicherungsrechtler Schwintowski fordert Stornoverbot der

Lebensversicherung

Frankfurt/Main (ots) - Prof. Hans-Peter Schwintowski, Experte für

Versicherungsrecht an der Berliner Humboldt-Universität und Mitglied

im wissenschaftlichen Beirat des Bundes der Versicherten (BdV) e.V.

fordert ein Verbot, Lebensversicherungen vor Ablauf zu stornieren.

Der Professor begründet diese Forderung mit dem kalkulatorischen

Modell der Lebensversicherung. Gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe

vom 8. Mai 2014) sagte der Jurist: "Wenn Versicherer damit rechnen

müssen, Kunden bereits nach kurzer Zeit wieder auszuzahlen, können

sie keinen langfristigen Anlagehorizont verfolgen - und das raubt

Rendite". Demnach sieht er in der Kündigung der Versicherung eine

Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips, bei der die verbleibende

Versichertengemeinschaft unverhältnismäßig benachteiligt würde. Dabei

handelt es sich keineswegs um unbedeutende Einzelfälle. Erst im

Sommer letzten Jahres meldete der Gesamtverband der Deutschen

Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Rekordstornovolumen in Höhe

von insgesamt 14,4 Milliarden Euro für das Jahr 2012.

Schwintowskis Forderung überrascht, da Verbraucherschützer bislang

überwiegend für die Interessen der stornierenden Versicherten

eintraten. Richtig ist aber, dass die Kosten einer Besserstellung

stornierender Versicherungsnehmer immer durch die verbleibende

Versichertengemeinschaft getragen werden müssen.

Gleichfalls fordert Schwintowski eine gesetzliche Hinweispflicht

auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen, wie sie in

Großbritannien schon seit 2001 geregelt ist. Gemeinsam mit dem

Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen

(BVZL) e.V. setzt sich auch Policen Direkt bereits seit 2005 für eine

solche Hinweispflicht ein. In Deutschland gibt es bereits seit über

zehn Jahren einen funktionierenden Zweitmarkt, so dass die

wirtschaftlichen Voraussetzungen für solch eine gesetzliche Regelung

bereits bestehen. Der Vorteil des Zweitmarktes liegt für Schwintowski

klar auf der Hand: "Die Kunden kämen raus, die Policen liefen aber

weiter bis zum Ende. Das würde die Renditen deutlich erhöhen und auch

die Kündiger könnten profitieren." Durch die Fortführung der Policen

bleibt dem Verkäufer zudem ein beitragsfreier

Rest-Versicherungsschutz erhalten.

Neben einer Hinweispflicht könnte auch die von der Regierung

angedachte Neuregelung der Bewertungsreserven einen Kompromiss

zwischen den beiden Extremforderungen "Verbot" und "jederzeitigem

Storno ohne Einschränkungen" erreichen: "Wenn Versicherungsnehmer im

Kündigungsfall auf die Bewertungsreserven verzichten müssten, dafür

aber bei vertraglichem Ablauf ihren Anspruch auf Auszahlung der

Bewertungsreserven behielten, wäre dies eine für alle gerechte Lösung

und würde sich zudem positiv auf die Stornoquote der Versicherer

auswirken" erklärt Policen Direkt-Geschäftsführer Max Ahlers.

OTS: Policen Direkt Versicherungsvermittlung

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Pressekontakt:

Matthias Wühle

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Rotfeder-Ring 5

D - 60327 Frankfurt am Main

Tel: + 49 69 900 219 114

Fax: + 49 69 900 219 4114

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