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OTS: PWB Rechtsanwälte Jena / PROKON - Zahlungsunfähig und überschuldet - ...

Veröffentlicht am 07.05.2014, 10:31
Aktualisiert 07.05.2014, 10:33

PROKON - Zahlungsunfähig und überschuldet - Anleger müssen aktiv

werden (VIDEO)

Jena (ots) -

Am Tag der Arbeit, also am 1. Mai 2014, hat das Amtsgericht

Itzehoe das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON

Regenerative Energien GmbH eröffnet (Az: 28 IE 11/14 P). Dabei wurde

nicht nur die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, sondern auch

dessen Überschuldung festgestellt. Die früheren Aussagen des

PROKON-Gründers Carsten Rodbertus sind damit widerlegt, stellt

Rechtsanwalt Florian Nolte von PWB Rechtsanwälte (Jena) fest. Für die

Anleger ist das ein harter Schlag, denn das Gericht erachtet die

Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens als nicht

wahrscheinlich.

Vor den Bettelbriefen von Rodbertus, und der Schuldzuweisung für

eine Insolvenz an die Anleger Anfang 2014, wurde stets auf die

gesunde Geschäftstätigkeit der PROKON hingewiesen. Die Ansprüche der

Genussrechtsinhaber seien sicher, ob zu 92 % oder darüber hinaus, sei

nur eine Frage des Bilanzrechts. Nun ist es aber amtlich: PROKON ist

insolvent. Es sind noch 19 Mio. Euro an Geldmitteln vorhanden, denen

aber 391 Mio. Euro fällige Forderungen gegenüberstehen. Damit besteht

eine Liquiditätsunterdeckung von 95 %. Die anstehenden Auszahlungen

aus gekündigten Genussrechten sind - entgegen der Auffassung der

PROKON - allerdings auch fällige Forderungen im Sinne des

Insolvenzrechts.

Hier waren die drei beauftragten Gutachter mit dem

Insolvenzverwalter Dr. Penzlin im Ergebnis einer Meinung. Trotz

vereinbarter Nachrangigkeit der Genussrechte, hat das

Insolvenzgericht die Rechte der scheidenden Anleger gewahrt. "Kurz

gesagt, hatte die PROKON in ihrem Prospekt den Fall von

Massenkündigungen nicht bedacht", erklärt Rechtsanwalt Nolte

(www.pwb-law.com). Nur hinsichtlich der Zinsen waren insoweit

entsprechende Regelungen vorhanden. Bemerkenswert sei vor allem, dass

das Gericht die Genussrechtsbedingungen hinsichtlich der

Nachrangigkeit und der Verlustzuweisung wegen Intransparenz für

unwirksam erklärt hat.

Bilanziell stehen einem Vermögen von ca. 1 Milliarde Euro

Forderungen von 1,5 Milliarden Euro gegenüber. Eine Überschuldung von

rund einer halben Milliarde Euro. Das Gericht sagt es sehr deutlich:

Ohne einen Schuldenschnitt, also mit Verzicht auf Seiten der

Genussrechtsinhaber, ist keine Fortführung des Geschäfts möglich.

Dies war aber gerade von Seiten der PROKON immer propagiert worden.

Das Unternehmen wäre wirtschaftlich gesund, stecke nur in einer

Liquiditätskrise. Nun muss der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan

erarbeiten, mit dem die Kernbereiche des Geschäfts saniert werden

können, um die vollständige Zerschlagung von PROKON noch zu

verhindern.

Die Aussage des Insolvenzverwalters, die Fortführung der

Kernbereiche von PROKON im Rahmen des Insolvenzverfahrens sei

gesichert, ist zumindest missverständlich. Die Aussage ist nämlich

nur bis zur Vorlage eines Insolvenzplanes gültig. Jetzt schlägt die

Stunde der etwa 75.000 Anleger.

Mit der Eröffnung der Insolvenz der PROKON Regenerative Energien

GmbH haben diese in der festgelegten Gläubigerversammlung am 22. Juli

2014 in der Messe Hamburg erstmalig ein Mitspracherecht. Sie können

mitbestimmen, wie und ob es mit der PROKON weitergehen soll.

Rechtsanwalt Nolte hierzu: Bei einer Weiterführung ist mit schnellen

Auszahlungen nicht zu rechnen. Die Anleger müssen sich bewusst sein,

dass sie die Wahl und eine Eigenverantwortung haben. Fortführung der

gesunden Geschäftsbereiche mit dem vollen unternehmerischen Risiko

oder Liquidierung mit dem Risiko eines geringen Erlöses. Beides ist

mit Unwägbarkeiten und mit Zugeständnissen, sprich Verlusten

verbunden.

Alle Gläubiger des Unternehmens können ihre Forderungen bis zum

15. September 2014 beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie viel Geld

die Anleger am Ende zurückbekommen, ist offen. Warten müssen sie

ohnehin. Insolvenzverwalter Penzlin hat bereits auf das Jahr 2015

verwiesen. Wichtig ist, dass die bislang noch zurückhaltenden Anleger

ihre Chance auf Mitbestimmung nutzen müssen, um ihre eigenen

Interessen zu wahren. Sie sollten sich hierbei professioneller Hilfe

bedienen, die gesetzlich ausschließlich den Rechtsanwälten zugewiesen

ist. Nur diese können eine unabhängige Beratung gewährleisten,

losgelöst von interessensgesteuerter Beeinflussung.

Rechtsanwalt Nolte wird die PROKON-Anlegerinteressen bei PWB

Rechtsanwälte bündeln und gemeinsam vertreten, insbesondere auf der

Gläubigerversammlung am 22. Juni 2014 in Hamburg.

Sehen Sie ein Videostatement von Rechtsanwalt Florian Nolte auf

der Homepage der Kanzlei unter www.pwb-law.com

OTS: PWB Rechtsanwälte Jena

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