Vorschläge für Kodexänderungen 2015 veröffentlicht Berlin (ots) -
- Wenige materielle Anpassungsvorschläge für weitere Professionalisierung der Aufsichtsarbeit - Streichungen und Präzisierungen im Rahmen der Kodexpflege - Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 1.April 2015
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat mit dem Beginn des Konsultationsverfahren am 25. Februar 2015 die Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für deutsche börsennotierte Gesellschaften auf der Kodex-Website (www.dcgk.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 1. April 2015 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission Anfang Mai 2015 einfließen. Im vergangenen Jahr wurden keine Kodexänderungen vorgenommen.
Bei der regelmäßigen Überprüfung des Kodex folgt die Regierungskommission auch in diesem Jahr dem Grundsatz, nicht mehr Notwendiges zu streichen, Präzisierungen vorzunehmen, wo es sinnvoll ist, zwischenzeitliche Gesetzesänderungen nachzuvollziehen und materielle Veränderungen mit großer Zurückhaltung vorzusehen.
"So wie wir an den Gesetzgeber immer wieder appellieren, vor neuenGesetzen grundsätzlich zu bedenken, dass jede Regelung Freiheiten begrenzt und die Eigenverantwortung und Selbstregulierung der Bürger und der Wirtschaft einschränkt, so schlägt die Regierungskommission nach einem Jahr Pause nur wenige materielle Änderungen vor, die dazu beitragen sollen, die Aufsichtsratsarbeit weiter zu verbessern", so Dr. Manfred Gentz, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Konkret will die Kodexkommission künftig empfehlen, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft unternehmensspezifisch die Höchstdauer der Zugehörigkeit zu diesem Gremium definiert (Ziff. 5.1.1 Abs. 2). Wenngleich die Expertise und Kenntnis über das Unternehmen eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Dauer seiner Zugehörigkeit zunimmt, so kann sich nach Ansicht der Regierungskommission auch eine stetige Erneuerung des Gremiums durch einen frischen Blick und neue Impulse positiv auf die Aufsichtsratsarbeit auswirken.
Ferner schlägt die Kommission vor, dass der Aufsichtsrat den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat in Zukunft mitteilen soll, welcher Zeitaufwand für die qualifizierte Wahrnehmung des Mandats erwartet wird (Ziff. 5.4.1 Abs. 4). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an den Aufsichtsrat ist es wichtig, dass jedes Aufsichtsratsmitglied genügend Zeit für die Wahrnehmung des Mandats aufbringen kann. Der vorgelegte Vorschlag soll mehr Transparenz sowohl für den Aufsichtsrat wie auch die Kandidaten schaffen. Dabei ist der neue Ansatz individuell und berücksichtigt sowohl die Situation des Unternehmens selbst als auch die des Aufsichtsratskandidaten. Im Gegensatz zu einer pauschalen Mandatsgrenze kann nach der neuen Empfehlung einzelfallbezogen berücksichtigt werden, wenn ein Mandat nur einen geringen Zeitaufwandnach sich zieht und deshalb ein weiteres vertretbar ist oder mit einem hohen Aufwand gerechnet werden muss, der nicht mit anderen Tätigkeiten vereinbar ist. Für Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft gilt wie bisher die Empfehlung, dass insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternenbörsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrgenommen werden sollen, die vergleichbare Anforderungen stellen.
Mit Blick auf eine verbesserte Transparenz über die qualifizierte Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats schlägt die Kodexkommission darüber hinaus vor, dass im Bericht des Aufsichtsrats darüber informiert wird, wenn ein Aufsichtsratsmitglied die zeitlichen Erwartungen im Wesentlichen nicht erfüllt hat und in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen oder weniger persönlich teilgenommen hat (Ziff. 5.4.7). Bereits in der Vergangenheit unterstrich die Regierungskommission die Rolle der Plenarsitzungen und einer sich am Unternehmensinteresse ausgerichteten Diskussionskultur. So heißt es in der Begründung zur neuen Empfehlung, dass es von besonderer Bedeutung ist, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht nur anhand von schriftlichen Vorlagen an der Beschlussfassung teilnimmt, sondern sich in den ergebnisoffenen und unterschiedliche Standpunkte abwägenden Kommunikationsprozess im Aufsichtsrat einbringt.
"Da Unternehmen nicht mittels Aktionärsreferenden geführt werden können, kommt dem von den Aktionären bestimmten Aufsichtsrat eine besondere Rolle zu. Mit den vorliegenden Änderungsvorschlägen, in dieauch Anregungen aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Investoren, Unternehmen und Verbänden eingeflossen sind, wollen wir diese besondere Rolle des Aufsichtsrats und seine Bedeutung für das Unternehmen weiter stärken", sagt Dr. Manfred Gentz. Daneben schlägt die Regierungskommission im Rahmen der regelmäßigen Kodexpflege eine Reihe von nicht materiellen Anpassungen vor. Unter anderem sollen im Sinne der Kodexverschlankung zwei Empfehlungen gestrichen werden (Ziff. 6.2 und Ziff. 7.1.4). In beiden Fällen werden die gesetzlichenRegelungen als ausreichend angesehen. Andere Anpassungen spiegeln Gesetzänderungen wider oder dienen der Präzisierung oder besseren Lesbarkeit des Kodex.
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