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OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin / Dr. Dietmar Penzlin zum ...

Veröffentlicht am 02.05.2014, 12:01
Aktualisiert 02.05.2014, 12:03

Dr. Dietmar Penzlin zum Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über

das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH bestellt

Hamburg (ots) -

- Insolvenzverfahren am 1.5.2014 eröffnet - PROKON zahlungsunfähig

und überschuldet

- Genussrechtsinhaber übrigen Gläubigern gleichgestellt - Nachrang

unwirksam

- Fortführung der PROKON-Kernbereiche gesichert - mehr als 300

Arbeitsplätze erhalten

- Kein Totalausfall für Gläubiger - Insolvenzquote zwischen 30%

und 60% erwartet

Das Amtsgericht Itzehoe hat gestern das Insolvenzverfahren über

das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON") wegen

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum

Insolvenzverwalter ist Dr. Dietmar Penzlin, Partner der Kanzlei

Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin, bestellt worden.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, da PROKON fällige Verbindlichkeiten in

Höhe von rd. EUR 391 Mio. hat, denen lediglich rd. EUR 19 Mio. an

liquiden Mitteln gegenüberstehen. Als fällig hat das

Insolvenzgericht insbesondere Rückzahlungsansprüche aus gekündigten

Genussrechten in bisher ermittelter Höhe von rd. EUR 368 Mio.

bewertet. Auch drei unabhängige Rechtgutachter kamen übereinstimmend

zu dem Ergebnis, dass PROKON zahlungsunfähig ist.

Das Insolvenzgericht hat außerdem festgestellt, dass PROKON

überschuldet ist. Nach den bisherigen Ermittlungen beläuft sich das

Vermögen von PROKON auf rd. EUR 1,052 Mrd. Diesem stehen

Verbindlichkeiten von rd. EUR 1,526 Mrd. gegenüber. Daraus ergibt

sich eine Überschuldung von rd. EUR 474 Mio. Bei der

Überschuldungsprüfung hat das Gericht auch die Forderungen aus

Genussrechten berücksichtigt. Den Nachrang in den

Genussrechtsbedingungen hat das Gericht wegen Verstoßes gegen das

Transparenzgebot für unwirksam erklärt.

"Mein Ziel ist es, PROKON in einer angepassten Form zu erhalten

und, betriebswirtschaftlich vertretbar, so viele Arbeitsplätze wie

möglich zu retten", sagt Dr. Dietmar Penzlin. "Im laufenden Verfahren

ist die Fortführung des Kerns von PROKON gesichert: Die beiden

Geschäftsbereiche Betriebsführung und Projektierung von Windparks

laufen in vollem Umfang weiter und auch die Stromversorgung wird

weitestgehend fortgeführt. Nach aktueller Planung behalten so mehr

als 300 der zuletzt 450 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz." Etwa 80

Beschäftigte werden das Unternehmen aufgrund von Eigenkündigung oder

auslaufender Befristung verlassen, für weitere etwa 70 Beschäftigte

hat der Insolvenzverwalter eine achtmonatige Transfergesellschaft

vorbereitet.

Inzwischen liegen auch die Gutachten zur Bewertung der

PROKON-eigenen Windenergieanlage P3000 vor. Die weitere Herstellung

der P3000 ist eingestellt worden; gegenwärtig prüft der

Insolvenzverwalter die Verwertungsmöglichkeiten. Die Bereiche

Vertrieb und Druckerei werden eingestellt. Darlehen und Beteiligungen

von PROKON werden gegenwärtig mit Nachdruck weiter aufgearbeitet. Die

wirtschaftliche Situation der PROKON Pflanzenöl GmbH in Magdeburg,

einer Tochtergesellschaft der PROKON, ist weiterhin stabil. Auch die

Situation bei der Darlehensnehmerin HIT Holzindustrie Torgau OHG

stabilisiert sich.

Das Testat für das Geschäftsjahr 2012 hat der bisherige

Abschlussprüfer versagt. Der neu bestellte Abschlussprüfer ist

derzeit mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr

2013 befasst. Nach vorläufigem Stand der Prüfungen beläuft sich der

Jahresfehlbetrag für das vergangene Jahr auf rd. EUR 478 Mio.

Für den 22.07.2014 hat das Insolvenzgericht eine erste

Gläubigerversammlung in Hamburg anberaumt, in der über den weiteren

Fortgang des Verfahrens entschieden wird und darüber, ob der

Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt

wird.

"Mein Team und ich arbeiten an einem Insolvenzplan, mit dem der

Kernbereich von PROKON saniert werden kann", sagt Penzlin. "Über

entsprechende Maßnahmen stimme ich mich eng mit dem vorläufigen

Gläubigerausschuss ab. Parallel dazu führe ich Gespräche mit

einzelnen Gläubigergruppen, um mit ihnen Sanierungsoptionen

auszuloten." Eine weitere Gläubigerversammlung könnte bereits im

Frühjahr 2015 über den Insolvenzplan abstimmen. Bis dahin kann das

Unternehmen fortgeführt werden.

Die Höhe der Insolvenzquote kann gegenwärtig, auch aufgrund der

schwierigen Bewertbarkeit vieler Vermögensgegenstände außerhalb des

Kerngeschäfts der Windenergie, nicht genau vorhergesagt werden. Klar

ist, dass es für die Gläubiger weder einen Totalausfall (0%) noch

eine Vollbefriedigung (100%) geben wird. Vorläufig kann davon

ausgegangen werden, dass sich die Insolvenzquote nach künftiger

Verwertung von Vermögenswerten auf 30% bis 60% belaufen wird.

Voraussichtlich bis Mitte Juli dieses Jahres erhalten Gläubiger

vom Insolvenzverwalter individuelle Formulare zur Anmeldung ihrer

Forderungen. Der Insolvenzverwalter bittet die Gläubiger dringend,

auf diese Formulare für die Anmeldung zu warten. Die Frist zur

Anmeldung von Forderungen hat das Insolvenzgericht zum 15.09.2014

festgesetzt. Angemeldete Forderungen werden am 15.01.2015 in einem

schriftlichen Prüfungstermin geprüft. Aufgrund des Verfahrensumfangs

wird eine Auszahlung an die Gläubiger frühestens im weiteren Verlauf

des Jahres 2015 erfolgen können.

OTS: Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin

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Pressekontakt:

Tina Mentner

Telefon: 0211/430 79-17

Mobil: 0172/253 88 42

E-Mail: tmentner@heringschuppener.com

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