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OTS: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Novellierung der ...

Veröffentlicht am 15.01.2014, 14:53

Novellierung der MiFID-Richtlinie / VKU begrüßt Einigung zur

Finanzmarktregulierung

Berlin/Brüssel (ots) - Nach langen Verhandlungen haben sich die

Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, des Rates sowie

der Europäischen Kommission auf einen gemeinsamen Kompromiss für die

Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) geeinigt. Die

Novelle hat das Ziel, die Finanzmärkte effizienter,

widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. Geplant war jedoch

auch, Energieversorgungsunternehmen, welche bisher durch die

Haupttätigkeitsausnahme von der MiFID I ausgenommen waren, in die

neuen Regelungen miteinzubeziehen. Der Verband kommunaler Unternehmen

hatte sich von Anfang an für Ausnahmeregelungen für

Energieversorgungsunternehmen eingesetzt und begrüßt, dass die

Verhandlungspartner im Trilog entsprechende Vorschläge zum Teil

berücksichtigt haben.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: 'Die grundsätzliche

Stoßrichtung der Novelle ist zu begrüßen, da sie die Bedingungen auf

den Finanz- und Großhandelsmärkten verbessert. Auch wenn einige

positive Aspekte im Rahmen der Ausnahmeregelungen für

Energieversorgungsunternehmen vorhanden sind, bleibt abzuwarten wie

der Kompromiss im Detail ausgestaltet ist. Erst dann ist absehbar mit

welchen administrativen Zusatzbelastungen die Energieversorger durch

die verschärften Regelungen der MiFID II rechnen müssen.'

Ersten Informationen zufolge sollen Geschäfte, welche an einem

Organized Trading Facility (OTF) gehandelt und ausschließlich

physisch erfüllt werden, von der MiFID II per Definition ausgenommen

werden. Hier steht allerdings noch eine genaue Definition von 'muss

physisch erfüllt werden' aus, welche im Rahmen eines delegierten

Rechtsaktes verfasst wird. Reck: 'Physische Lieferungen stellen das

Kerngeschäft der Energieversorgungsunternehmen dar und sollen auch in

Zukunft nicht von weiteren Regulierungen betroffen sein, um über den

Energiepreis den Endverbraucher nicht zusätzlich zu belasten. Die

Definition im Kompromiss ist ein großer Schritt in die richtige

Richtung, damit sich kommunale Unternehmen auch in Zukunft auf dieses

Kerngeschäft konzentrieren können.'

Auch die Forderung nach einer Ausnahme für

Beschaffungskooperationen, die der VKU immer aktiv gefordert hat,

scheint in den Kompromiss mit aufgenommen zu sein. Wie die finale

Ausgestaltung der Nebentätigkeits- sowie Warenhändlerausnahme

ausgefallen ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht final

bewertet werden.

Bereits 2011 hatte die Europäische Kommission Vorschläge zur

Novellierung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID

II) veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung

der MiFID umfasst neben der Richtlinie, eine Verordnung über Märkte

für Finanzinstrumente (MiFIR), die darauf abzielen, die Finanzmärkte

effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu gestalten. In

der kommenden Woche werden die Finanz- und Wirtschaftsminister

darüber beraten, bevor im Parlament über die Richtlinie abgestimmt

wird. Nach Verabschiedung auf europäischer Ebene muss die MiFID II

noch in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU wird den Prozess

intensiv weiter begleiten und sich bei der Ausgestaltung der

Ausnahmen in der MiFID II dafür einsetzen, dass Stadtwerke nicht aus

dem Energiehandelsmarkt verdrängt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400

kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,

Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten

wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet

und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKUMitgliedsunternehmen

haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der

Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der

Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in

der Abwasserentsorgung.

OTS: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

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