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OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe / Baugewerbe: Referentenentwurf zum ...

Veröffentlicht am 05.03.2014, 10:06
Aktualisiert 05.03.2014, 10:20

Baugewerbe: Referentenentwurf zum Zahlungsverzug richtiger Ansatz!

Berlin (ots) - 'Der vom Bundesministerium für Justiz und

Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der

EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ist die erste gelungene Aktion der

Großen Koalition. Er stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen

Legislaturperiode eine wesentliche Verbesserung dar.' Dieses erklärte

der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe,

Felix Pakleppa, zum jüngst vorgelegten Referentenentwurf. Nach wie

vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen

Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen.

Insofern setzt der vorgelegte Referentenentwurf die richtigen

Akzente: Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und

Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam.

Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der

Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und

deshalb nicht kumulieren können. Die Abnahmefrist geht hiernach stets

in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der Auftraggeber 15

Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, stehen ihm nach

Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur

Verfügung. Hier beginnt die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht

erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

Pakleppa weiter: '90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge.

Hier ist der wichtigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir

fordern eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild

der VOB/B, wonach diese 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig

werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen

öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und

Abnahmefristen weiterhin für verfehlt. Wir befürworten die Regelung

für öffentliche Auftraggeber (30 Tage Regelzahlungsfrist, 60 Tage

maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber

anzuwenden.'

Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft

getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in

nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf zur

Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode vom

Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden und ist damit der

Diskontinuität unterfallen. Die Europäische Kommission hatte

daraufhin im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen

die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

'Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den

Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie um. Die

Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes.'

So Pakleppa abschließend.

OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

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Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Kronenstr. 55-58

10117 Berlin

Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420

eMail klein@zdb.de

www.zdb.de

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