Der Bank die Treue zu halten, zahlt sich nicht unbedingt aus /
Angebote für Anschlussfinanzierung gut vergleichen
Hamburg (ots) - Kreditnehmer mit laufenden Darlehen, die jetzt
oder in einigen Monaten eine Anschlussfinanzierung benötigen, müssen
Acht geben. Das von der Hausbank angebotene Folgedarlehen ist oft
nicht das Günstigste. Häufig bieten die Kreditinstitute ihren
Bestandskunden einen Zinssatz an, der deutlich über dem von Neukunden
liegt.
Teure Verlängerungsangebote
Läuft die Zinsbindungszeit aus, sendet die Bank dem Kunden meist
kurz vor Ende ein Verlängerungsangebot zu. Manchem Kreditnehmer
erscheint die Anschlussofferte günstig, weil die Zinsen dafür
deutlich unter den Konditionen liegen, die er noch bei der Aufnahme
des Ursprungsdarlehens bekommen hatte. Tatsächlich kann sie jedoch
vergleichsweise kostspielig sein, denn mitunter zahlen Bestandskunden
mehr für ein Darlehen als frischgebackene Bauherren, bei ansonsten
gleichen Bedingungen. 'Wer sich nicht die Mühe macht, den Markt
rechtzeitig nach den preiswertesten Finanzierungen zu sondieren,
verpasst die Chance, in vollem Umfang vom derzeit niedrigen
Zinsniveau zu profitieren,' sagt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. 'Schon
Zinsunterschiede von einigen Zehntelprozenten können über die Jahre
gesehen Kostenunterschiede von Tausenden von Euro bedeuten.' Am
besten sei es, die Bank möglichst drei Monate vor Fristablauf um ein
verbindliches Verlängerungsangebot zu bitten und gleichzeitig
Angebote anderer Kreditinstitute einzuholen, so der Experte.
Kosten für Umschuldung halten sich in Grenzen
Stößt der Kunde auf erschwinglichere Offerten, helfen ihm diese
eventuell, seinem bisherigen Geldgeber doch noch bessere Konditionen
zu entlocken. Oder er wechselt tatsächlich die Bank. Die Kosten für
die Umschuldung halten sich dabei in Grenzen, denn der neue Anbieter
kann eine Grundschuldabtretung veranlassen. Die Grundschulden müssen
dann nicht neu im Grundbuch eingetragen, sondern nur umgeschrieben
werden, wofür vergleichsweise geringe Gebühren von einigen hundert
Euro anfallen.
Kündigungsrecht nach zehn Jahren
Doch selbst wenn das Ende der Zinsbindungszeit noch nicht erreicht
ist, kann der Kreditnehmer auf ein günstigeres Darlehen umsatteln -
zumindest wenn sein alter Vertrag bereits mindestens ein Jahrzehnt
besteht. Nach zehn Jahren hat er laut § 489 I Nr. 3 BGB das Recht auf
eine Umschuldung. Die Voraussetzung dazu besteht darin, das Darlehen
mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Dann gibt es zwei
Möglichkeiten: Entweder der Kunde wartet und bringt die Anschlussfinanzierung
nach Ende der Kündigungsfrist unter Dach und Fach. Oder er sichert
sich sofort die aktuellen Zinsen für die Zeit nach der
Kündigungsfrist, indem er ein Forwarddarlehen abschließt. Bei dieser
Darlehensart schreibt die Bank die zu Vertragsschluss angebotenen
Zinsen fest, der Kredit läuft aber erst ab dem vereinbarten Zeitpunkt
in der Zukunft. Dafür verlangt der Anbieter, je nach Dauer der
Vorlaufzeit, einen Aufschlag.
Vorzeitige Kündigung lohnt nicht
Besteht der Darlehensvertrag noch keine zehn Jahre, und das
Zinsbindungsende ist erst in einigen Monaten oder Jahren in Sicht,
kann der Kunde zwar trotzdem kündigen, muss der Bank aber eine
happige Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Aufgrund dessen lohnt
eine solche Umschuldung unterm Strich meist nicht. Zudem müssen
Kreditinstitute der Kündigung nur zustimmen, wenn sie aus bestimmten
Gründen erfolgt - beispielsweise weil der Eigentümer das Haus
verkauft oder er arbeitslos geworden ist. Auch in diesen Fällen
können sich Kreditnehmer die jetzigen Zinsen durch die Aufnahme eines
Forwarddarlehens sichern. 'Die Höhe der Aufschläge für
Forwarddarlehen kann sich von Bank zu Bank jedoch enorm
unterscheiden', sagt Stephan Scharfenorth 'bei den teuersten Anbieter
betragen sie für zwei Jahre im Vorhinein abgeschlossene Darlehen rund
ein Prozent, bei den günstigsten 0,10 Prozent.'
Originaltext: Baufi24 GmbH
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