😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater / BDU-Expertenbefragung: ...

Veröffentlicht am 24.10.2012, 11:38
BDU-Expertenbefragung: Mitspracherecht des vorläufigen

Gläubigerausschusses bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern wirkt

sich positiv auf den Sanierungserfolg aus

Berlin/Bonn (ots) -

Dreiviertel der Befragten bewerten die neuen, erweiterten

Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im Sanierungsrecht als

sinnvoll

Die neuen, erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im

Rahmen des im März 2012 gestarteten ESUG, dem 'Gesetz zur

Erleichterung der Sanierung von Unternehmen', werden von Experten der

am Sanie-rungsprozess beteiligten Berufsgruppen mit deutlicher

Mehrheit begrüßt. Dreiviertel sehen hierin eine sinnvolle Maßnahme

für Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens (sehr sinnvoll:

19% und sinnvoll: 56%). Dies ist ein zentrales Ergebnis der

Expertenbefragung 'Erste Erfahrungen mit dem ESUG', für die der

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) die Antworten von

insgesamt 342 Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten,

Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern sowie

Entscheidungsträgern aus Banken ausgewertet hat. 84 Prozent sind

darüber hinaus der Meinung, dass die Stakeholder bei einem

Insolvenzantrag mit Sanierungsabsicht frühzeitig eingebunden sein

sollten. Burkhard Jung, stellvertretender Vorsitzender des

BDU-Fachverbandes Sanierung: 'Das deutliche Mitspracherecht des

vorläufigen Gläubigerausschusses bei der Auswahl des

Insolvenzverwalters wird die Zahl sanierter Betriebe weiter erhöhen.

Das Hauptziel und die Vorgaben des neuen ESUG, den Schwerpunkt auf

die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu

legen, begrüße und unterstütze ich daher ausdrücklich.'

Weiterhin befürworten knapp 90 Prozent der Sanierungsexperten den

Einsatz eines begleitenden Unternehmensberaters oder eines Chief

Restructuring Officers (CRO) (sehr sinnvoll: 50 %, sinnvoll: 39%), um

das häufig unmittelbar vor und nach der Insolvenzantragsstellung

anzutreffende Führungsvakuum aufzulösen. Und: Gut dreiviertel der

Befragungsteilnehmer weisen den am Sanierungsprozess beteiligten

Beratern einen wichtigen Einfluss auf den Sanierungserfolg zu

(entscheidender Einfluss: 17% und hoher Einfluss: 63%). Besonderes

Gewicht wird darin gesehen, dass diese über die Unterstützung bei der

Organisation und Information eines vorläufigen Gläubigerausschusses

erreichen können, dass die Gerichte Insolvenzverwalter bestellen, die

das Vertrauen des repräsentierenden Gremiums und damit der

Gläubigerschaft besitzen.

Dass die erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger

sinnvoll sind und Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens

unterstützen, bekräftigt der Großteil der Sanierungsexperten in allen

befragten Berufsgruppen. Bei den Entscheidungsträgern aus Banken

liegt der Anteil, die dies für sehr sinnvoll oder sinnvoll halten,

beispielsweise bei 82,8 Prozent, bei Rechtsanwälten bei rund 79

Prozent und bei den Insolvenzverwaltern bei knapp 70 Prozent.

Die ersten Praxiserfahrungen mit dem neuen ESUG sind auch

zentrales Thema der BDU-Fachkonferenz Sanierung, die am 30. Oktober

2012 im Hotel Airport Maritim in Düsseldorf stattfinden wird. Als

Teilnehmer werden rund 300 Sanierungsexperten erwartet. Informationen

unter: www.bdu-fachkonferenz.de

Hintergrund

Sanierungsbefragung 'Erste Praxiserfahrungen mit dem ESUG': Für

die Befragung hat der BDU im Oktober Insolvenzverwalter,

Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

sowie Entscheidungsträger aus Banken online befragt. Insgesamt wurden

die Antworten von 342 Sanierungsexperten in die Auswertung

einbezogen. Prozentual verteilen sich die Teilnehmer der Befragung

auf die folgenden am Sanierungsprozess beteiligten Berufsgruppen: 7%

Insolvenzverwalter, 8% Rechtsanwälte, 53% Unternehmensberater, 5%

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, 11% Entscheidungsträger aus Banken

sowie 16% Sonstige.

Download der Befragungsergebnisse unter: www.bdu.d

Originaltext: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9562

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9562.rss2

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,

Klaus Reiners (Pressesprecher)

Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin

T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.