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ots.CorporateNews: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte / Schadensfall Griechenland: Der Staat ...

Veröffentlicht am 12.03.2012, 10:31
Aktualisiert 12.03.2012, 10:32
Schadensfall Griechenland: Der Staat haftet - Anlegeranwälte bereiten

Klagen vor

Hamburg / Athen (ots) - Die Hamburger Anlegeranwälte GRÖPPER KÖPKE

Rechtsanwälte haben eine Schutzgemeinschaft für Käufer von

Griechenland-Anleihen gegründet und vertreten die Forderungen von

mehr als 110 Griechenland-Anleihe-Opfern. Sie bereiten die ersten

Schadensersatzklagen gegen Banken und gegen den Staat Griechenland

vor.

Durch den Schuldenschnitt sind private Anleger, die griechische

Staatsanleihen gekauft haben, besonders betroffen. Sie verlieren nach

dem derzeitigen Stand der Dinge bis zu 90% ihres Investments.

Das muss nicht sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht

spezialisierte bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE

Rechtsanwälte hat eine Schutzgemeinschaft gegründet und vertritt

Griechenland-Anleihen-Geschädigte. Rechtsanwalt Matthias Gröpper:

'Die Betroffenen sind häufig falsch beraten worden. Wenn Ihnen die

Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren

können, haftet sie.' Die Banken hätten spätestens seit der

Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher

sind.

Zudem könnte Griechenland haften. Der griechische Staat

beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht

ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung von

Umschuldungsklauseln faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper:

'Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht

ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen

Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken.

Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen.

Und die Übersetzung des Schuldenerlasses für die übrigen Gläubiger

wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung.'

Die Forderungen müssen in den meisten Fällen in London, Washington

oder in Athen geltend gemacht werden. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte

arbeitet mit amerikanischen, englischen und griechischen

Rechtsanwälten zusammen.

Griechenland ist pleite, ich bekomme so oder so kein Geld.

Rechtsanwalt Gröpper: 'Das ist so nicht richtig. Der Staat hat

außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur

an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem

Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer

Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt.

Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung

von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein.'

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät: Geschädigte Anleger sollten ihre

Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht

spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Erfahrungsgemäß können

viele Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.

Originaltext: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78454

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78454.rss2

Pressekontakt:

Schutzgemeinschaft Griechenland-Anleihen

Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte

Museumstraße 31

22765 Hamburg

Tel. 040/3808941-0

Fax. 040/3808941-29

kanzlei@bankrecht24.de

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