😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Markt versus Grundgesetz, Kommentar zum ...

Veröffentlicht am 10.07.2012, 20:47
Aktualisiert 10.07.2012, 20:48
Börsen-Zeitung: Markt versus Grundgesetz, Kommentar zum

Bundesverfassungsgericht von Stephan Lorz

Frankfurt (ots) - Demokratie braucht den Diskurs, muss Mehrheiten

organisieren und prüfen, ob die in Jahrhunderten erarbeiteten

Verfassungsgrundsätze dabei auch nicht verletzt werden. Finanzmärkte

dagegen reagieren sekundenschnell, verhalten sich bisweilen

erratisch, lassen sich oft schon von Gerüchten leiten, handeln allein

auf Basis von Angebot und Nachfrage und scheren sich dabei nicht um

die Folgen ihres Handelns. Zwei Welten, die in der Euro-Krise

aufeinanderprallen. Hier die Fehlkonstruktion der Währungsunion, die

jetzt unter Inkaufnahme weiteren Souveränitätsverzichts der

Nationalstaaten repariert und stabilisiert werden soll. Dort die

Ungeduld der Marktteilnehmer (und Geldgeber), die sich mit

Ankündigungen nicht zufriedengeben, jede Verzögerung unbarmherzig

sanktionieren mit der Gefahr, dass daran das ganze Euro-Projekt zu

scheitern droht.

In Deutschland muss jetzt das Bundesverfassungsgericht

entscheiden, ob die aktuelle Euro-Rettungspolitik fortgeführt werden

kann oder aus verfassungsrechtlichen Bedenken gestoppt werden muss.

Es geht darum, in einer Zeit krisenhafter Veränderungen die

demokratischen Kernbestandteile des Grundgesetzes zu wahren und

darauf zu achten, dass die Parlamentsrechte nicht verletzt werden.

Demgegenüber scheint Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble der

Meinung zu sein, dass die Richter bei ihrer Entscheidung angesichts

der Finanzmarktfolgen nicht so genau hinschauen und die Gesetze

durchwinken sollten. Schon im Falle einer Verzögerung drohten

Marktverwerfungen, die das ganze Euro-Projekt zerstören könnten,

warnte er eindringlich.

Aber sind die demokratischen Verfassungsrechte nicht höher zu

bewerten als etwaige Spreadausweitungen? Ist es denn überhaupt

dienlich für Europa, wenn ESM und Fiskalpakt im Eilverfahren

durchgehen, die Bevölkerung dann aber dagegen aufbegehrt, weil sie

sich ihrer Rechte beraubt sieht und der Folgen erst später bewusst

wird? Weitere Integrationsschritte wären dann unmöglich, was auch auf

den Märkten nicht gut ankäme.

Letztlich kommt es ja nicht auf ein paar Wochen an. Und deshalb

ist es weise, wenn die Richter nun andeuten, sich angesichts der

internationalen Tragweite ihrer Entscheidung länger Zeit nehmen zu

wollen. Dann könnten sie auch verfassungsrechtliche Leitplanken

formulieren für das weitere Zusammenwachsen Europas. Das würde den

Märkten die Unsicherheit über einen möglichen deutschen Sonderweg

nehmen und könnte sie sogar nachhaltig beruhigen.

Originaltext: Börsen-Zeitung

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.