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ots.CorporateNews: Bureau van Dijk / Neue Geldwäschegesetze und Umsetzungsprobleme in der ...

Veröffentlicht am 03.05.2012, 11:13
Aktualisiert 03.05.2012, 11:16
Neue Geldwäschegesetze und Umsetzungsprobleme in der Praxis / Lösung

zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

Frankfurt am Main (ots) - Die Novelle des Geldwäschegesetzes (GWG)

zum Jahresbeginn und das vollständige Inkrafttreten des Gesetzes zur

Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) zum 1. März haben die

Anforderungen an die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

erheblich verschärft.

Zuvor waren vorrangig Finanzinstitute verpflichtet, ihre

Geschäftsbeziehungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit dem GwOptG

wird nun auch die Industrie in die Pflicht genommen. Betroffen sind

hiervon speziell Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und

Immobilienmakler - letztlich aber auch jeder Gewerbetreibende.

Die tiefgehende Prüfung von Bestandskunden hinsichtlich ihres

wirtschaftlich Berechtigten geht einher mit einem erheblichen

monetären und zeitlichen Aufwand und einer selten erwünschten

Kontaktierung des Kunden.

Doch auch bei Neukunden, die im Rahmen der Geschäftsanbahnung

befragt werden können, stellen sich oftmals Probleme. So besteht in

manchen Firmen selbst Unwissenheit über den eigenen wirtschaftlich

Berechtigten aufgrund undurchsichtiger Verflechtungen in Richtung

Ausland. Wie verworren sich Firmenstrukturen zeigen können, sehen Sie

am Beispiel des Unternehmens ImPaper (siehe

http://www.bvdep.com/newsde/Presse/ImPaperEurope.jpg).

In diesen Fällen können Recherchen in professionellen Datenbanken

mit globalen Beteiligungsinformationen gute Dienste leisten. Bureau

van Dijk (BvD), ein weltweit führender Anbieter elektronischer

Unternehmensinformationen, liefert beispielsweise

Beteiligungshintergründe von 100 Mio. Firmen weltweit, so dass der

wirtschaftlich Berechtigte mit minimalem Aufwand ermittelt werden

kann.

Diese Option sieht auch das Geldwäschegesetz in §7 Abs. 2 explizit

vor: '...zur Erfüllung der jeweiligen Sorgfaltspflicht die

Durchführung der geldwäscherechtlichen Vorschriften und somit auch

die Identifizierung eines Vertragspartners und eines etwaigen

wirtschaftlich Berechtigten auf der Basis einer vertraglichen

Vereinbarung auf Dritte zu übertragen.'

Dabei kann BvD als 'zuverlässiger Dritter' einbestellt werden, um

dem Verpflichteten bei der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu

unterstützen.

Die Daten- und Softwarelösungen von BvD bieten die Möglichkeit,

über eine einzige Oberfläche sowohl die internationalen

Beteiligungsstrukturen zu prüfen als auch PEP-Listen (politically

exposed persons) des renommierten Partners World Compliance

einzusehen. Zudem können vollständige Compliance-Prozesse mit

Beteiligten verschiedener Abteilungen und Berechtigungen über

BvD-Software gesteuert werden.

Weitere Informationen und eine kostenfreie Produktpräsentation

können bei BvD von Deutschland aus unter der Rufnummer +49 (69) 96 36

65 - 0 oder frankfurt@bvdinfo.com angefordert werden.

Originaltext: Bureau van Dijk

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50363

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50363.rss2

Pressekontakt:

Bureau van Dijk

Christine Stühler

+49 (69) 96 36 65 - 65

christine.stuehler@bvdinfo.com

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