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ots.CorporateNews: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / WGF - ...

Veröffentlicht am 18.12.2012, 13:09
WGF - Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten

Lahr (ots) - Nach der Insolvenzanmeldung der WGF AG fragen sich

viele Anleger, was sie jetzt unternehmen können. Von Fachanwalt

gegründete Interessengemeinschaft will im Rahmen des

Insolvenzverfahrens die Rechte der Anleger absichern.

Für die Anleger kommt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die

Anmeldung der Forderungen an erster Stelle, denn nur dann werden

diese in das Verfahren einbezogen. Hierbei sollten Anleger

anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Anleger der

WGF Anleihen und Genussscheine erwägen, einer Interessengemeinschaft

beizutreten, die sich das Ziel gesetzt hat, das Insolvenzverfahren

besser kontrollieren zu lassen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank-

und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft, um die

Interessen zu bündeln. Hunderte Anleger haben sich bereits beteiligt.

In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im

Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob

Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da

in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegen, die

Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken

wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken,

Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die

Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler

passierten - was in der Praxis häufig geschieht - bestehen

Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des

Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben

kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum

Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit

positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben.

Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:

http://ots.de/k1oM6

Originaltext: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/105254

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

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