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ots.CorporateNews: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / WGF AG - ...

Veröffentlicht am 18.12.2012, 15:21
WGF AG - Anlegergemeinschaft Fachanwalt Dr. Stoll macht Schadensersatz

geltend

Lahr (ots) - Es war keine schöne Weihnachtsüberraschung, die den

Anlegern der WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte serviert

wurde. Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG meldete

am 11.Dezember 2012 Insolvenz an und seitdem stellen sich nicht

wenige Anleger die Frage, wie es um die Sicherheit des angelegten

Geldes bestellt ist. Denn vielfach wurden die WGF Anleihen als

sichere Geldanlagen verkauft.

Dass in den Verkaufsprospekten seitenlang verschiedene Risiken

aufgelistet sind, war vielen Anlegern nicht bewusst. So taucht im

beispielsweise im Verkaufsprospekt der Anleihe WGFH08 der

mittlerweile mit 'Zündstoff' beladene Satz ' Die Rückzahlung der

Hypothekenanleihe 2011/2017 sowie die Bedienung der Zinsansprüche

sind an die Ertragslage der WGF AG gebunden und können daher in der

Insolvenz ausfallen.' auf (S. 21).

Dieser Satz bedeutet nicht, dass eine Insolvenz automatisch und

unabwendbar einen Totalverlust für die Anleger hinausläuft - Anleger

ist aber dringend zu empfehlen, sich am Insolvenzverfahren zu

beteiligen, denn durch die Insolvenzanmeldung wurden sämtliche

(Rückzahlungs-)Ansprüche gegenüber der WGF AG fällig, selbst wenn

diese erst in ein paar Jahren fällig werden sollten. Die Anleger der

WGF Anleihen und WGF Genussrechte können eine Anwalt beauftragen, um

ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.

Müssen die Anleger die Eigenverwaltung einfach hinnehmen?

Im Zusammenhang mit dem jetzt anstehenden Insolvenzverfahren

tauchen aber andere Fragestellungen auf, die Einfluss auf den Ausgang

des Insolvenzverfahrens haben können. So wurde vom Amtsgericht

Düsseldorf dem Antrag der WGF AG auf vorläufige Eigenverwaltung

entsprochen - die WGF AG, die einen millionenschweren Verlust in dem

Geschäftsbericht 2011 einräumen musste, soll jetzt ihr eigenes

Insolvenzverfahren gemeinsam mit einem Sachwalter abwickeln.

Die Eigenverwaltung müssen die Anleger jedoch nicht widerstandslos

hinnehmen. Anleger der WGF Anleihen und Genussscheine können einer

Interessengemeinschaft beizutreten, die sich das Ziel gesetzt hat,

das Insolvenzverfahren besser kontrollieren zu lassen. Dr. Ralf

Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine

Interessengemeinschaft, um auf der anstehenden Gläubigerversammlung

einen Gläubigerausschuss installieren zu können.

Ein Gläubigerausschuss ist laut Insolvenzordnung berufen, die

Abwicklung der Insolvenz im Interesse der Gläubiger (bzw. Anleger) zu

überwachen und zu kontrollieren (§ 69 der Insolvenzordnung). Damit

einem entsprechenden Vorhaben Erfolg beschieden ist, sollten

möglichst viele Anleger gemeinsam und konzentriert vorgehen, was das

Ziel der Interessengemeinschaft ist. Es haben sich bereits über 200

Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussscheine an die Kanzlei Dr.

Stoll & Kollegen gewandt.

Weitere Haftungsgegner überprüfen

In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im

Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob

Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da

in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegen, die

Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken

wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken,

Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die

Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler

passierten - was in der Praxis häufig geschieht - bestehen

Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des

Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben

kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum

Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit

positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben.

Beitritt zur Interessengemeinschaft: http://ots.de/k1oM6

Originaltext: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/105254

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

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