😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: GEMA / Tarifreform: Schiedsstelle bestätigt die Linearisierung

Veröffentlicht am 18.04.2013, 11:03
Tarifreform: Schiedsstelle bestätigt die Linearisierung

München (ots) - Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und

Markenamt bestätigt die Grundstruktur der von der GEMA vorgestellten

Tarifreform: In ihrem Einigungsvorschlag bewertet sie die

Linearisierung der Tarife im Veranstaltungsbereich als 'sachgerecht

und angemessen'. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. hat

sich mit ihrer Forderung, die bisherige seit 50 Jahren geltende

Tarifpraxis unverändert beizubehalten, bei der Schiedsstelle nicht

durchgesetzt.

Im April 2012 veröffentlichte die GEMA ihre neue Tarifstruktur im

Veranstaltungsbereich. Hauptanliegen der Tarifreform war die

wirtschaftliche Gleichbehandlung von kleinen und großen

Veranstaltungsformaten sowie die Abschaffung von Tarifprivilegien. Um

die Angemessenheit der Tarife von der zuständigen Schiedsstelle beim

Deutschen Patent- und Markenamt unabhängig prüfen zu lassen, leitete

die GEMA im Anschluss an die Veröffentlichung ein

Schiedsstellenverfahren ein. Der Einigungsvorschlag wurde der GEMA am

Montag, 15.04.2013 zugestellt.

Linear statt degressiv

Mit der linearen Ausgestaltung der Tarife will die GEMA mehr

Gerechtigkeit schaffen und kleinere Veranstaltungsformate entlasten.

Dies kommt insbesondere einer Vielzahl von Veranstaltungen des

bürgerschaftlichen Engagements zugute. Die Schiedsstelle bewertet in

ihrem Einigungsvorschlag den Ansatz der Tarifreform als sachgerecht

und angemessen: Die Höhe der Vergütung soll an der wirtschaftlichen

Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet sein. Georg Oeller,

Vorstandsmitglied der GEMA: 'Mit der linearen Ausrichtung der

Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen hat die Schiedsstelle das

zentrale Anliegen der Tarifreform bestätigt.'

Im Bereich der Clubs und Diskotheken hat die Schiedsstelle in dem

Einigungsvorschlag, der tariflich bis 2017 angelegt ist, die

Linearisierung aus Sicht der GEMA noch nicht in letzter Konsequenz

verfolgt. Jedoch werden Betriebe jeweils nach ihrer wirtschaftlichen

Größe gerechter behandelt, indem nun erstmalig die Höhe des

Eintrittsgeldes sowie die differenzierte Anzahl an Öffnungstagen

berücksichtigt werden.

Tarifdifferenzierung statt Tarifvereinheitlichung

Die Schiedsstelle hält ausdrücklich weiterhin an der Vielzahl der

bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich fest. Mit 11 Tarifen ist

das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert. Diese

historisch aus dem sich verändernden Veranstaltungsmarkt gewachsene

Struktur wurde häufig kritisiert. Nutzerkreise sowie die Politik

bezeichneten diese Struktur als zu komplex und damit intransparent.

Aus diesem Grund sah sich die GEMA in 2012 zu einer Reduzierung der

11 Einzeltarife auf 2 Tarife veranlasst.

Georg Oeller: 'Nachdem die GEMA vor 2012 für die Vielzahl ihrer

Tarife kritisiert wurde bestand unser Ziel darin, die Struktur der

Tarife einfacher zu gestalten. Die Schiedsstelle hat mit ihrem

Vorschlag hinsichtlich der Differenzierung nunmehr rechtliche

Klarheit geschaffen und wertet das Vorgehen der GEMA in der

Vergangenheit dementsprechend auch nicht als intransparent.'

Aufgrund der Beibehaltung der Differenzierung und der damit

einhergehenden Reduzierung der Anzahl der ins Schiedsstellenverfahren

eingebrachten Tarife, findet der Einigungsvorschlag ausschließlich

Anwendung auf die nachfolgenden Tarife:

- Einzelveranstaltungen der Unterhaltungsmusik (U-Musik) mit

Musikern und/ oder Tonträgern, ohne Konzerte der U-Musik, wie

z. B.: Bälle, Vereinsfeste, Bier- und Festzelte, Bunte

Nachmittage, Bunte Abende, Modenschauen und ähnliche

Veranstaltungen (Tarif U-VK I bzw. Tarif M-U I)

- Musikkneipen, Lounges etc. ohne Tanz (Tarif M-U III 1b)

- Diskotheken und Clubs mit Tanz (Tarif M-U III 1c)

Zum rechtlichen Vorgehen der GEMA im Rahmen der Tarifreform

Die GEMA wurde aufgrund der einseitigen Veröffentlichung der

Tarife häufig kritisiert. Die Schiedsstelle bestätigt nun das

Vorgehen der GEMA als rechtmäßig, in dem sie die von der

Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. geforderten künftigen

Einschränkungen für die GEMA in diesem Bereich ablehnt. So bestätigt

die Schiedsstelle, dass die GEMA zur Wahrung der Interessen ihrer

Mitglieder in der Lage sein muss, auch einseitig Tarifänderungen

vorzunehmen - die GEMA muss auf eine rechtskräftige gerichtliche

Bestätigung nicht warten.

Weitere Schritte

Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. wurde

vereinbart, dass nach Vorliegen des Einigungsvorschlags eine

gemeinsame Bewertung vorgenommen wird und Verhandlungen für die Zeit

ab 2014 auf Basis des Einigungsvorschlages aufgenommen werden.

Sollten diese ergebnislos verlaufen, würde das auf Initiative der

GEMA vereinbarte Mediationsverfahren durchgeführt werden. Die mit der

Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. für 2013 vereinbarte

Übergangsregelung bleibt hiervon unberührt und somit im Jahr 2013

weiterhin bestehen. Darüber hinaus werden mit weiteren betroffenen

Verbänden zunächst Informationsgespräche durchgeführt.

Beiden Seiten bleibt parallel die Möglichkeit, jeweils bei der

Schiedsstelle Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag einzulegen.

Der Einigungsvorschlag im Original als PDF kann angefordert werden

bei: Andrea.Schmid@dpma.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.gema.de/veranstaltungstarife

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als

65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie

von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist

weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Originaltext: GEMA

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35830

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35830.rss2

Pressekontakt:

Ursula Goebel, Ltg. Marketing & Kommunikation

E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

Katharina Reindlmeier, PR-Managerin

E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583

Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: gschilcher@gema.de, Telefon: +49 89 48003-428

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.