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ots.CorporateNews: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / Der SEB ImmoInvest wird abgewickelt / ...

Veröffentlicht am 07.05.2012, 16:55
Aktualisiert 07.05.2012, 16:56
Der SEB ImmoInvest wird abgewickelt / Fachanwalt Hahn: 'Anleger können

bei Falschberatung Schadensersatzansprüche geltend machen'

Hamburg (ots) - Der seit zwei Jahren geschlossene offene

Immobilienfonds 'SEB ImmoInvest' hat am 7. Mai 2012 für einen Tag

geöffnet. Jetzt gab die Geschäftsführung der SEB Asset Management

bekannt, dass mit der Liquiditätsquote von 30 Prozent die in Auftrag

gegebenen Rückgabewünsche nicht bedient werden könnten und der Fonds

daher abgewickelt werden müsse. Im Klartext: 'Jetzt gehen alle

Anleger leer aus, ihre Rückgabewünsche werden nicht erfüllt', sagt

der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Beim SEB ImmoInvest sind rund

350.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert.

Davon sind laut Fondsmanagement 92 Prozent von Privatanlegern.

Dachfonds und institutionelle Anleger halten jeweils vier Prozent.

Anleger des SEB ImmoInvest haben laut Hahn drei

Handlungsalternativen.

-'Erstens können betroffene Anleger ihre Anteile weiter halten und

hoffen, dass der Fonds bei Abwicklung die Immobilien zu den

jeweiligen Verkehrswerten verkaufen kann.

-Zweitens können Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben,

ihre Anteile am Zweitmarkt mit einem Abschlag von zurzeit 30 Prozent

verkaufen.

-Drittens können Anleger, die den entstehenden Schaden nicht

hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder

die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür sind

eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im

Prospekt.'

Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen Fachanwalt

erfolgen. Mit dem SEB ImmoInvest wird jetzt der neunte bundesdeutsche

offene Immobilienfonds abgewickelt.

Nach Auffassung von Peter Hahn ist jetzt auch von einer Abwicklung

des CS Euroreal in den nächsten Tagen auszugehen. Hahn weiter:

'Betroffene Anleger müssen sich in jedem Fall auf Verluste

einstellen. Es sei denn, sie können Schadensersatzansprüche

erfolgreich durchsetzen.' Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)

vertreten bereits zahlreiche Anleger des SEB ImmoInvest und des CS

Euroreal. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht

Frankfurt/M. zwei positive Urteile für Anleger von offenen

Immobilienfonds erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als 'häufig empfohlene Kanzlei' bei

den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren

ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und

RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den 'häufig

empfohlenen' Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit

Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich

Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RA Peter Hahn

Am Kaiserkai 10

20457 Hamburg

Fon: +49-40-367987

Fax: +49-40-365681

E-Mail:

peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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